Reisen: Was tun, wenn das Hotel nicht der angegebenen Kategorie entspricht

Lange hatte sich das Paar auf den gemeinsamen Urlaub auf Kreta gefreut. Diesmal sollte alles stimmen. Vom Hotel, über den Pool bis zum Essen sollte der Urlaub nicht nur Erholung, sondern ein regelrechter Genuss werden. Und auch beim Preis wollten die Urlauber keine böse Überraschung erleben. Schließlich soll der Urlaub die schönste Zeit des Jahres sein. Also buchten das Paar ein so genannte All-inklusiv-Angebot in einem 4-Sterne-Hotel auf der griechischen Insel. Flug, Hotel, Essen, selbst die Getränke waren im Reisepreis inbegriffen. Alles klang also nach einem kleinen Paradies auf Erden.
Am Urlaubshotel angekommen entpuppte sich das paradiesische Angebot aber schnell als kleine Hölle. Die Zimmer waren dreckig und der Pool erst recht. Die angepriesenen Fitness-Geräte waren verrostet und völlig verschmutzt. Die Künste des Küchenchefs beschränkten sich offensichtlich darauf, eine möglichst kleine Auswahl an Speisen auf den Tisch zu bringen. Und die waren regelmäßig auch noch verkocht.
 
Das Personal gab sich keine Mühe, die Umstände für die Gäste freundlicher zu gestalten. Bei der Art, wie die Kellner arbeiteten, konnte einem nur noch der Appetit vergehen. Für das erholungssuchende Paar war die Reise jedenfalls derart schlecht, dass sie zuhause angekommen den kompletten Reisepreis zurückverlangten.
 
Die Richter am OLG Celle stellten sich auf die Seite der Urlauber: Reiseveranstalter müssten die Qualität des Hotels an der Kategorie messen lassen, in der sie die Anlage einstufen. Bei 4 Sternen, Punkten oder Seesternen könnte der Urlauber erwarten, dass das Wasser im Pool sauber und das Essen einem gehobenen Standard entspreche, erklärten die Richter dem Reiseveranstalter. Werde dies alles vor nicht erfüllt, könne der Urlauber nach seiner Rückkehr den vollen Reisepreis zurückverlangen.
 
OLG Celle, Az.: 11 U 170/03