Reisen nach Japan: Antreten oder absagen?

Sie haben eine Reise nach Japan geplant oder bereits gebucht? Die Lage im Kernkraftwerk Fukushima I ist weiterhin kritisch, die Strahlenbelastung in Lebensmitteln und Trinkwasser steigt. Lesen Sie hier, welche Regionen Sie auf einer Reise nach Japan unbedingt meiden sollten.

Nach dem Erdbeben und dem nachfolgenden Tsunami, der am 11. März im Nordosten Japans tausende Todesopfer gefordert und zu einer kritischen Lage im Kernkraftwerk Fukushima I geführt hat, warnt das Auswärtige Amt weiterhin vor Aufenthalten im Krisengebiet und rät von nicht erforderlichen Reisen nach Japan ab.

Welche Regionen in Japan sind derzeit zu meiden?
Der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima I ist weiterhin kritisch, die Strahlenbelastung in Lebensmitteln und Trinkwasser steigt nicht nur im Krisengebiet. Mittlerweile wurden auch Spuren von radioaktivem Jod im Trinkwasser von Tokyo gemessen.

Der Osten Japans, unter Einschluss des Großraumes Tokyo/Yokohama sowie des Tohoku-Raumes, Hokkaido, Yamanashi, Nagano und Niigata, sollten gemieden werden, heißt es in der Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Eine Gesundheitsbedrohung durch radioaktive Strahlung außerhalb der Sicherheitszone um das Kernkraftwerk besteht derzeit zwar nicht, sie lässt sich aber nicht ausschließen, da die Entwicklung im beschädigten Kernkraftwerk unabsehbar ist – noch besteht die Gefahr eines Super-Gaus. Zudem sind jederzeit Nachbeben und eine erneute Tsunami-Welle möglich.

Kurzaufenthalte in Tokyo sind unbedenklich
Zwar wurde die Deutsche Botschaft in Tokyo aufgrund der anhaltend unsicheren Lage in Fukushima vorläufig nach Osaka verlegt, laut Auswärtigem Amt sind kurzfristige Aufenthalte in Tokyo, wie Tagesbesuche oder Zwischenlandungen, jedoch unbedenklich.

Wenn Sie bereits vor der Katastrophe eine Reise für April gebucht haben und diese absagen möchten, sollten Sie bezüglich einer Stornierung mit dem Reiseveranstalter sprechen. Denn nur wenn vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung herausgegeben wird, erhalten Sie den vollen Reisepreis zurück. Da es im Moment aber nur eine Teilreisewarnung gibt, sind Sie auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.