Reisemängel: Reisepreisminderung nur, wenn Sie sich sofort beschweren

Die schönsten Wochen des Jahres sind manchmal frustrierend: Mal ist das Essen ungenießbar, mal geht einem die Baustelle neben dem Hotel auf die Nerven. Reisemängel gibt es in den verschiedensten Formen. Die Rechte des Verbrauchers sind in solchen Fällen jedoch gut, denn eine Minderung des Reisepreises ist möglich. Hier lesen Sie, wie Sie alle Ansprüche wegen Reisemängeln richtig geltend machen.

Die wichtigste Regel lautet: Wer Reisemängel beklagt, muss diese sofort vor Ort anzeigen und Abhilfe fordern und nicht erst zu Hause. Manche schlucken ihren Ärger runter und fordern erst nach der Rückkehr Schadensersatz. Doch dann ist es schon zu spät. Zuständig für die Beschwerden ist die örtliche Reiseleitung, nicht etwa das Hotel. Wenn Sie keine Reiseleitung finden können, sollten Sie direkt mit dem Reiseveranstalter in Deutschland Kontakt aufnehmen.

Reiseleitung oder Reiseveranstalter müssen die Möglichkeit erhalten, die Reisemängel abzustellen. Dafür muss der Urlauber eine angemessene Frist setezn. Wenn z. B. Baulärm stört, dürften 2 Tage angemessen sein, um in einem anderen, ruhigeren Hotel untergebracht zu werden.

Selbst Reisemängel "abhelfen"

Verstreicht die gesetzte Frist, ohne das Mangel behoben wird, kann der Urlauber selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz seiner Aufwendungen fordern. Das wäre zum Beispiel möglich, wenn ein schriftlich zugesagter Tauchkurs nicht geboten wird. Der Reisende kann dann einen vergleichbaren Kurs selbst buchen und die Kosten zurückfordern.

Aber was ist ein Mangel? Ein Mangel liegt nur vor, wenn der Reisende etwas Anderes erwarten musste. Dafür ist der Reisekatalog oder die Reisebeschreibung entscheidend. Wurde dort bereits von Bauarbeiten gesprochen, kann der Urlauber kaum einen Mangel geltend machen.Auf die teilweise verklausulierten Formulierungen in den Katalogen
ist also zu achten.

Gut zu wissen: Sollte bei einer Pauschal-Reise der Koffer verschwinden oder der Flug verspätet sein, gelten besondere Ansprüche. Lesen Sie dazu die experto.de-Artikel "Koffer weg – was tun?" sowie "Flugverspätung: Ab drei Stunden gibt es Entschädigung".

Zeugen für Reisemangel finden

Ideal wäre es für den Urlauber, wenn er noch
Zeugen für seine Beschwerde bei der Reiseleitung benennen kann, möglichst ein unabhängiger Gast, der die Mängel ebenfalls erlebt hat. Von ihnen sollten akuelle Adressen notiert werden. Zudem sollten Beweise gesichert werden: Fotos und Videos etwa vom verschmutzten
Hotelstrand können später bei der Klage sehr helfen.

"Frankfurter Tabelle" gibt Richtwerte für Reisepreisminderungen

Wegen Mängeln kann der Urlauber einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückfordern. Wie viel das ist, hängt von der Dauer und Schwere des Mangels ab. Richtwerte dafür bietet die sogenannte "Frankfurter Tabelle". Die vom Landgericht Frankfurt erstellte Liste wird von vielen Gerichten herangezogen, ist jedoch nicht bindend für andere Gerichte. Lesen Sie dazu auch Urteile rund um Reisepreisminderung.

Nach der Rückkehr müssen sich Urlauber beeilen: Spätestens einen Monat nach Urlaubsende müssen Sie die Forderungen beim Reiseveranstalter schriftlich geltend anmelden, am besten per Einschreiben mit Rückschein (hier finden Sie einen Musterbrief). Weist der Veranstalter die Forderungen zurück, müssen Sie Anspruch gerichtlich geltend machen.