Reisemängel: Cola-Kisten als Schlafstatt
Für das aus Cola-Kisten gebaute Bett müsse der Reiseveranstalter allerdings einen Teil des Reisepreises zurückerstatten. Eine solche Liege genüge nicht den Erwartungen, die gewöhnlich an ein Zusatzbett gestellt würden. Deswegen müsse der Reiseveranstalter der Rheinländerin 5% des Reisepreises zurückerstatten, so die Amtsrichter (Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 32 C 6159/97).
Tipp: Melden Sie Reisemängel direkt vor Ort bei der zuständigen Reiseleitung. Ein Hinweis an das Hotel genügt normalerweise nicht, wenn Sie nachher in Deutschland Ihren Reiseveranstalter in Regress nehmen wollen. Mithilfe von Fotos und Zeugenaussagen können Sie die Reisemängel später leichter beweisen.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: