Die Reform der Rundfunkgebühren soll ab 2013 gelten. Für die Rundfunkgebühr werden dann alle Haushalte aufkommen, unabhängig davon, ob sich in diesem ein Radio oder ein Fernsehgerät befindet oder nicht. Eine zweite (volle) Gebühr ist für Zweithaushalte (also zum Beispiel eine Zweit- oder Ferienwohnung) fällig. Nur bei Gartenlauben sieht es anders aus: Wird die Laube nicht bewohnt, ist hier keine Zweitabgabe zu zahlen.
Reform der Rundfunkgebühren: Was bleibt, was ändert sich?
Wie bisher sind Empfänger der Sozialhilfe, von Hartz IV, BaföG oder der Berufsausbildungsbeihilfe auf Antrag von der GEZ-Pflicht befreit. Härter trifft es Gehörlose, Sehbehinderte und Schwerbehinderte: die bisherige Befreiung entfällt und dieser Personenkreis muss ab 2013 den ermäßigten Betrag von einem Drittel der Gebühr zahlen.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht ab 2013 eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.