Rechtsschutzversicherung: So ist der berufliche Anteil steuerlich absetzbar
Tipp: Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Rechtsschutzversicherer den beruflichen Anteil Ihrer Versicherungsbeiträge gesondert bescheinigen und legen Sie diese Bescheinigung Ihrer Steuererklärung bei. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (31.1.97, Az. VI R 97/94) kann nämlich in diesem Fall der berufliche Anteil steuerlich geltend gemacht werden.
Orientierungsgröße: Gehen Sie davon aus, dass bei einer Jahresprämie von 180 € etwa 70 € bis 75 € auf das berufliche Risiko entfallen.
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