Baden Württemberg
Der Elternbeirat soll hier bei der Erziehungsarbeit unterstützen. Die Beiräte können sich zu örtlichen, überörtlichen und landesweiten Gesamtelternbeiräten zusammenschließen.
Bayern
Hier soll der Kindergartenbeirat die Zusammenarbeit zwischen Träger, Erziehern, Eltern und Grundschulen fördern. Der Beirat darf verlangen, bei wichtigen Entscheidungen informiert und angehört zu werden.
Berlin
Der Elternausschuss setzt sich aus Elternvertretern der Kindergartengruppen zusammen. Er soll die Kindergartenleitung beraten.
Brandenburg
Hier gibt es keinen Elternrat. Ein Kindertagesstätten-Ausschuss setzt sich in gleicher Anzahl aus Vertretern des Trägers, Erziehern und Eltern zusammen. Der Ausschuss beschließt organisatorische und pädagogische Aufgaben.
Bremen
Der Elternbeirat hat ein Informations- und Anhörungsrecht. Die vom Elternbeirat gewählte Gesamtelternvertretung einer Stadtgemeinde darf mit dem Jugendamt übergreifende Fragen besprechen.
Hamburg
Hier haben die Eltern grundsätzlich ein Auskunfts- und Informationsrecht.
Hessen Erzieher und Träger müssen dem Elternbeirat auf Fragen Auskunft geben und dazu Stellung nehmen.
Mecklenburg-Vorpommern
An wesentlichen Entscheidungen, wie Öffnungszeiten, dürfen Elternräte hier mitwirken.
Niedersachsen
Elternräte können sich zu Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternräten zusammenschließen. Ein zusätzlicher Beirat aus Elternvertretern, Erziehern und Trägervertretern muss bei Entscheidungen konsultiert werden.
Nordrhein-Westfalen
Der Elternrat soll die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger und Erziehern fördern und Eltern zum Engagement animieren. Bei wichtigen Fragen muss der Elternrat informiert werden und besitzt auch bei Personalfragen ein Anhörungsrecht. Rheinland-Pfalz
Der Elternausschuss besitzt hier ein Informations- und Anhörungsrecht und steht den Leitern der Einrichtung beratend zur Seite.
Saarland
Jeder Erziehungsberechtigte hat hier das Recht auf Anhörung und Information. Vertreter von Erziehungsberechtigten, Kindergartenleitung, Personal und Träger bilden einen Ausschuss.
Sachsen
Der Elternbeirat muss in wichtigen Fragen angehört werden und soll Anregungen zu Organisation und Gestaltung des Kindergartens geben. Außerdem soll der Elternbeirat die Zusammenarbeit von Trägern, Eltern, Personal, Grundschule und Jugendamt fördern.
Sachsen-Anhalt
Elternvertreter, Trägervertreter und Kindergartenleitung bilden hier das Kuratorium. Sie beraten den Träger und sind an grundsätzlichen Entscheidungen beteiligt.
Schleswig-Holstein
Der Elternbeirat setzt sich hier aus Eltern-, Erzieher- und Trägervertretern zusammen. Der Beirat muss bei allen wesentlichen Entscheidungen informiert werden und besitzt ein Mitspracherecht.
Thüringen
Hier hat der Beirat der Elternschaft das Recht, angehört und informiert zu werden. Themen wie räumliche Ausstattung des Kindergartens, Gesundheitserziehung und Haushaltsplant muss mit der Elternschaft beraten werden.