Rauchen im Verein: Ein generelles Verbot?

Das Rauchen, vorrangig in der Öffentlichkeit und erst recht in Ihrem Verein mit Vorbildcharakter, ist verpönter und verbotener denn je. Vorbei ist die Zeit, als die qualmende Zigarette im Mundwinkel Ausdruck eines modernen Lebensgefühls war. Heute gilt der Tabakgenuss nur noch als Gesundheitskiller und unnötiger Heilkostenfaktor in der immer knappen Gesellschaftskasse. Kompliziert formulierte und verwirrende Verbotsorte, von Bundesland zu Bundesland verschieden, lassen manchmal jede Einsicht in die Notwendigkeit auf einen harten Prüfstand stellen.

Die Selbstauferlegung und allgemeinrechtliche Einhaltung des Rauchverbotes in der Öffentlichkeit oder in Ihrem Verein stellt mittlerweile sicher eine Selbstverständlichkeit für Sie und Ihre Mitglieder dar. Im Gegenzug muss aber auch für Gelegenheiten gesorgt sein, um trotz aller gesundheitlicher Bedenken, Freiräume für dieses eine von vielen menschlichen Lastern zu belassen. Es klingt für medizinisch kostenintensive Bevölkerungsspäße gesellschaftspolitisch widersprüchlich, aber das individuelle Recht ist Teil der hiesigen freiheitlichen Grundordnung.

Die einfachste Lösung der Regelung des Rauchverbotes und -gebotes in Ihrem Verein ist die Einigkeit in der Mitgliederschaft in Verbindung mit den gesetzlichen Regelungen.

Aber da liegt der Hase im Pfeffer. In der föderativen Bundesrepublik Deutschland darf jedes Bundesland eigene Gesetze erlassen. Die verschiedenen Rauchverbotsgesetzgebungen hinterlassen bei nur grober Kenntnis im speziellen Fall Ratlosigkeit und die Gefahr der Ordnungswidrigkeit.  

Muss beispielsweise ein Verein, der in bestimmten Räumlichkeiten innerhalb der Gemeinschaft das Rauchen gestattet, laut eines städtischen Ordnungsamtes, eine Gaststättenerlaubnis erwerben um den Tabakkonsum legalisieren zu können? Eine komplexe und unnötig aufgebauschte Forderung für ein bezüglich geringes Problem.

Der Erwerb einer Gaststättenerlaubnis nur zum Zwecke des gestatteten Qualmens zieht in einem solchen Fall für Ihren Verein einen unangenehmen Rattenschwanz nach sich. Denn die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis treibt Sie anschließend in die Fänge der Steuergesetzgebung eines Wirtschaftsbetriebes. Und das heißt Verwaltungsaufwand in Reinkultur nur wegen eines zwar gesundheitsnachteiligen aber vergleichsweise kleinen  Lasters.        

Lassen Sie sich nicht gleich von übereifrigen Ämtern ins Bockshorn jagen. Informieren Sie sich.

Grob aufgelistet finden Sie bundeslandverschiedene Rauchverbote und –gebote im Internet in der freien Enzyklopädie WIKIPEDIA unter dem Stichwort “Rauchverbot“.

Besorgen Sie sich für den speziellen Fall die Rauchverbotsverordnung Ihres Bundeslandes oder recherchieren Sie zweifelsfrei. Holen Sie sich im absoluten Zweifel rechtliche Informationen ein.  

Lesen Sie zum Grundsatz des Rauchens im Verein den bereits im VNR-Portal Verein erschienenen Artikel “Vereinsrecht: Auch im Verein darf nicht mehr uneingeschränkt geraucht werden“.