Qualitätssterne auch für Gasthöfe und Pensionen
Vergeben werden ein bis vier Sterne an konzessionierte Beherbergungsbetriebe mit nicht mehr als 20 Gästezimmern. Bislang konnten solche Betriebe auch bei bester Ausstattung nicht in die Hotelklassifizierung aufgenommen werden, beispielsweise wenn eine eigenständige Rezeption fehlte. "Grundsätzlich sollte es bei den Zimmern mit Blick auf Komfort keinen Unterschied zu Hotels in der gleichen Kategorie geben", erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer des Dehoga-Fachbereichs Hotellerie das Konzept der neuen Stern-Vergabe.
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