Private Zusatzversicherung finanziert Homöopathie und Heilpraktiker

Jeder zehnte Patient in Deutschland ist von der Wirksamkeit von Naturheilverfahren und der Arbeit der Heilpraktiker überzeugt - die Krankenkassen nicht. Wer seine Behandlung als gesetzlich Versicherter einem Heilpraktiker überlässt, muss die Kosten in der Regel vollständig selbst tragen. Eine private Zusatzversicherung garantiert die Kostenerstattung auch bei Homöopathie.

Wann lohnt sich die private Zusatzversicherung?
Methoden der alternativen Heilverfahren sind seit Jahren auf dem Vormarsch und längst kein Modetrend mehr. Insbesondere Homöopathie bei Kindern findet immer häufiger Anwendung, bevor zu Medikamenten und Behandlungen der konventionellen Schulmedizin gegriffen wird. Zu den beliebtesten alternativen Heilmethoden gehören unter anderem Akupunktur, Shiatsu, Aromatherapien oder die Einnahme von Globuli, homöopathischen Kügelchen auf Basis pflanzlicher Inhaltsstoffe. Die Honorare von Heilpraktikern beruhen auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis, sie orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Alternative Medizin und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Alternative Heilmethoden sind vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Jedoch werden diese nur gewährt, sofern eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und die Heilmittel zum Standard der jeweiligen Therapie gehören. Viele Krankenkassen bieten jedoch inzwischen spezielle Wahltarife und private Zusatzversicherungen an, die weitere alternative Heilmethoden finanzieren. Hier gilt allerdings die Einschränkung, dass die Versicherten nur Heilpraktiker konsultieren dürfen, die von der eigenen Krankenkasse anerkannt sind.

Private Zusatzversicherung ergänzt gesetzlichen Schutz
Gesetzlich Versicherte, denen der Schutz von Wahl- oder Zusatztarifen nicht ausreicht, können ihre Versicherung mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzen. Diese umfasst sowohl die freie Wahl des behandelnden Arztes oder Heilpraktikers als auch die Kostenerstattung für Arzneimittel und alternative Behandlungen. Viele Angebote der Privatversicherer umfassen zusätzlich Leistungen im Bereich der Schulmedizin, z. B. die Behandlung im Krankenhaus, oder auch Auslandsreisekrankenversicherungen.

Spezielle Versicherungstarife in der PKV
Nach dem Prinzip des individuellen Leistungskatalogs eines jeden Versicherten, können schon beim Vertragsabschluss Schwerpunkte festgelegt werden. Was eine Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte leistet, können privat Versicherte von Anfang an in ihren gewählten Tarif integrieren. Die meisten Versicherungsunternehmen haben besondere Tarife im Angebot, die die meisten oder alle anfallenden Kosten für alternative Behandlungen decken.

Homöopathie bei Kindern
Da homöopathische Mittel auf natürlicher Basis bestehen und sie nur sehr geringe Mengen des Wirkstoffs enthalten, sind sie besonders geeignet für Schwangere, Babys und Kinder. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für homöopathische Mittel bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes. Danach müssen Behandlungen dieser Art aber selbstständig gezahlt werden. Die Versicherer halten für Kinder daher besondere Zusatztarife bereit, die individuell auf deren spezielle Bedürfnisse abgestimmt sind.