Private Rentenversicherung: Kündigung, Freistellung oder Verkauf?

Wenn sich die Lebensumstände ändern kann es passieren, dass eine private Rentenversicherung überflüssig wird, oder nicht mehr bezahlt werden kann. Sie haben dann drei verschiedene Möglichkeiten, was Sie mit Ihrer Versicherung machen können: Kündigen, Freistellen oder Verkaufen. Welche Option die Beste ist, lesen Sie in diesem Artikel!

Da die gesetzlichen Renten immer schmaler ausfallen und immer mehr Leute im Alter in Armut leben müssen, lohnt es sich, schon früh über die private Altersvorsorge nachzudenken. Viele Menschen schließen in jungen Jahren eine Rentenversicherung ab, um sich für die Pension abzusichern.

Dabei kann es passieren, dass sie mit der Zeit merken, dass die Versicherung nicht mehr in ihr monatliches Budget passt. Gründe dafür können ein niedrigeres Einkommen oder gar der Verlust des Jobs sein. Auch eine große Erbschaft, die die Versicherung überflüssig macht, ist möglich.

Welche Möglichkeiten Sie für Ihre private Rentenversicherung haben

Wenn man nun aber das bereits angesparte Geld nicht verlieren möchte, hat man als Versicherter mehrere Möglichkeiten, was mit der Rentenversicherung passieren kann. Eine Möglichkeit ist, die Rentenversicherung zu verkaufen. Die andere Möglichkeit ist, sie beitragsfrei zu stellen. Eine dritte Option ist eine Kündigung.

Von einer Kündigung wird jedoch häufig abgeraten, da der Versicherte dann nur den Rückkaufwert der Versicherung erhält. Der Rückkaufwert liegt deutlich unter dem eigentlichen Wert der Versicherung, da Abschlussgebühren, Provisionen und Verwaltungsgebühren nicht gleichmäßig und über den gesamten Zeitraum abgetragen werden, sondern direkt zu Beginn. Erst nach längerer Zeit kann es sich daher lohnen, die private Rentenversicherung zu kündigen. 

Eine Beitragsfreistelllung ist die bessere Option zur Kündigung

Entscheidet sich der Versicherte dennoch für eine Kündigung kann es sein, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss. Damit wird die Versicherungsgesellschaft entschädigt, was den Ertrag der gekündigten Versicherung noch zusätzlich mindert.

Bei einer Beitragsfreistellung entscheidet sich der Versicherte, für einen festgelegten Zeitraum keine weiteren Beträge einzuzahlen. Dies kann auch bis zum Ende der Laufzeit der Versicherung gehen. Um eine Beitragsfreistellung zu beantragen muss meistens eine Frist von einigen Monaten eingehalten werden.

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Die eingezahlten Beiträge gehen nicht verloren

Auch ist eine Beitragsfreistellung der Rentenversicherung nicht schon direkt am Anfang möglich, sondern ein Jahr müssen die Beiträge vorher mindestens eingezahlt worden sein, bevor die Versicherung beitragsfrei gestellt werden kann. Die bereits eingezahlten Beiträge sind bei einer Beitragsfreistellung aber nicht verloren. Die Einzahlung wird gestoppt, aber die Beiträge erst nach der vereinbarten Laufzeit verzinst ausbezahlt.

Zwar verringert sich der Betrag aufgrund der reduzierten Auszahlung, aber die Verluste des Versicherten sind deutlich geringer als bei einer Kündigung der Versicherung. Alternativ zu einer Beitragsfreistellung kann auch der Betrag reduziert werden, der monatlich eingezahlt wird. 

Überlegen Sie auch einen Verkauf der Versicherung

Alternativ zur Kündigung oder Beitragsfreistellung der privaten Rentenversicherung kann die Versicherung auch verkauft werden. Die Vorfälligkeitsentscheidung würde in diesem Fall entfallen, da die Versicherung vom Käufer weiter genutzt wird.

Meistens liegt der Verkaufswert einer Rentenversicherung über dem Rückkaufwert, den die Versicherung bei Kündigung ausbezahlen würde, weshalb der Verkauf mehr lohnen kann, als eine Kündigung. Allerdings kann nicht jede Versicherung verkauft werden, weshalb der Versicherte in seinen Vertragsbedingungen zunächst prüfen sollte, ob das überhaupt geht.

Unternehmen, die Lebensversicherungen aufkaufen, gibt es viele. Verschiedene Angebote für die eigene Versicherung einzuholen kann sich lohnen, so können Versicherte das meiste Geld für sich herausholen.