Post vom Inkassobüro – was tun?

Haben Sie schon einmal Post vom Inkassobüro erhalten? Neben berechtigten Forderungen werden immer öfter auch unberechtigte Forderungen eingetrieben. Für Sie heißt das: Seien Sie auf der Hut!
Rechnungen – egal, woher Sie kommen – sollten niemals einfach ungeprüft bezahlt werden. Inkassobüros üben viel Druck auf potenzielle Schuldner aus, drohen mit Verfahren, Einträgen in Schuldnerverzeichnisse und horrenden Kosten. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken.
Prüfen Sie, ob Sie überhaupt eine Rechnung bekommen haben für die angeblich erhaltene Ware oder Dienstleistung. Prüfen Sie dann im zweiten Schritt, ob der Geldeintreiber überhaupt eine Inkassoerlaubnis hat, die vom Präsidenten des Landgerichts erteilt wird. Und klären Sie, ob Sie sich rechtlich gesehen überhaupt schon im Verzug befinden.
Kosten unter die Lupe nehmen
Im letzten Schritt sollte man die Kosten überprüfen, die das Inkassobüro neben der Hauptforderung verlangt, z.B. Verzugszinsen, Inkassogebühren und Schreibauslagen. Der Streitwert bestimmt hier die Kosten. Pflicht des Inkassobüros ist es, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet auch, dass in etwa die Maßstäbe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes angewendet werden, wie die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt. Das heißt: Nicht jede "Mond-Forderung" ist gerechtfertigt und muss bezahlt werden.
Tipp: Gar nicht zu reagieren ist immer die schlechteste Lösung. Wenn Sie sicher sind, dass keine Forderungen offen sind, teilen Sie das dem Inkassobüro kurz mit und erklären Sie die Angelegenheit für erledigt. Wenn Forderungen offen sind, bezahlen Sie diese nach Möglichkeit oder suchen Sie bei Zahlungschwierigkeiten eine Schuldnerberatung auf.