Praxistipps Versicherung

PKV: Ein Buch mit sieben Siegeln

Bei der Meinung, ob sich eine private oder gesetzliche Krankenversicherung mehr lohnt, scheiden sich die Geister. Viele Versicherungsnehmer und Experten sind von den Vorzügen der ein oder anderen Option sehr überzeugt. Dennoch ist es vielen Verbrauchern noch immer nicht ganz klar, was mit der privaten Krankenversicherung (PKV) einhergeht. Was sollte beachtet werden und welche Besonderheiten gibt es?

PKV: Ein Buch mit sieben Siegeln

PKV: Ein Buch mit sieben Siegeln

Was genau ist eine private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung, die man auch als PKV bezeichnet, funktioniert nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass die Prämienhöhe vom individuellen versicherten Risiko sowie vom Umfang der versicherten Leistungen abhängt. Somit können sich Versicherungsnehmer vor Abschluss der PKV aussuchen, welche Leistungen ihnen besonders wichtig sind und müssen eventuelle Vorerkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen und Risikopotenziale angeben. Es werden die sogenannten Gesundheitsfragen abgehandelt.

Darüber hinaus funktioniert sie nach dem Kostenerstattungsprinzip. Privat Versicherte zahlen die Rechnungen von Ärzten zunächst aus eigener Tasche. Doch sie legen das Geld lediglich aus. Die Rechnungen können bei der Versicherung eingereicht werden, um sie erstatten zu lassen. Dabei gibt es jedoch meist eine gewisse Selbstbeteiligung.

Wer kann sich privat versichern lassen?

Nicht jedem steht es offen, sich privat versichern zu lassen. Nur eine sehr geringe Personengruppe ist in der Lage, sich eine PKV zuzulegen. Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen ist für alle da. Das ist auch der Grund, aus dem die private Krankenversicherung recht günstige Tarife ermöglichen kann – sie hält das Risiko recht gering.

Beamte, Selbststände und Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können sich entscheiden, ob sie die private oder gesetzliche Krankenversicherung wählen.

Es gibt jedoch auch Vorerkrankungen und andere Risiken, die Personen von der PKV ausschließen können. Denn die private Krankenversicherung ist im Gegensatz zur GKV nicht dazu verpflichtet, jeden Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zu gewähren.

Daher sind nur rund 10 % der Deutschen privat versichert. Alle anderen befinden sich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher ist das Thema für viele gar nicht so relevant – immerhin haben nicht alle die Chance, sich privat versichern zu lassen.

Wie viel kostet der Beitrag zur PKV?

Wer gesetzlich versichert ist, weiß womöglich, dass sich die Beiträge nach dem eigenen Einkommen ausrichten. Das bedeutet, dass diejenigen, die besser verdienen, mehr zahlen müssen als diejenigen, die ein geringeres Gehalt haben. Krankheiten, Risiken und andere Faktoren spielen hier keine Rolle.

Bei der PKV verhält es sich ganz anders: Hier ist es ganz egal, wie viel jemand verdient. Der Beitrag richtet sich nämlich nach den versicherten Leistungen und nach den individuellen Risiken. Wer sich beispielsweise eine Chefarztbehandlung und ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus wünscht, zahlt monatlich mehr als derjenige, dem die Unterbringung gleichgültig ist. Darüber hinaus fällt der Beitrag dann höher aus, wenn Versicherte innerhalb eines bestimmten Zeitraums wegen einer Erkrankung schon einmal in Behandlung waren. Auch Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen mehr bezahlen.

Ebenso das Alter spielt eine Rolle, wenn es um die private Krankenversicherung geht. Wer in jungen Jahren eine Versicherung abschließt, profitiert von günstigen Tarifen. Doch die meisten Versicherungsgesellschaften behalten es sich vor, Anpassungen vorzunehmen. Mit zunehmendem Alter, welches auch häufig mit mehr Erkrankungen einhergeht, steigt auch der zu entrichtende Beitrag.

Die Geschichte der PKV

Die Erfindung der privaten Krankenversicherung ist keinesfalls neu. Es gab schon in früheren Jahrhunderten private Ansätze zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall. Die PKV, die wir heute kennen, hat ihren Ursprung im Jahr 1843. Die GKV hingegen wurde mit den Sozialreformen 1883 gegründet. Sie war zu Beginn eine Krankenversicherung für Arbeiter. Allerdings galt: Wer nicht genug Geld verdiente, konnte sich nicht versichern lassen.

Daher entstanden in den darauffolgenden Jahrzehnten Einrichtungen auf privatwirtschaftlicher Basis. So konnten sich alle Bevölkerungsgruppen gegen Krankheit versichern. Dabei handelte es sich besonders um selbstständige Handwerker sowie Beamte und Geistliche.

Den Durchblick im Versicherungsdschungel behalten

Versicherungen können ein kompliziertes Thema sein. Immerhin gibt es viele Fachbegriffe und Klauseln, die Verbraucher zunächst vor Fragen stellen können. 

Verträge und einzelne Themen und Regelungen sind daher oft nicht einfach zu verstehen. Im ersten Schritt kann ein Blick in ein Glossar helfen, falls dies nicht ausreicht, sollten Sie Ihren Versicherungsberater kontaktieren. Einige der wichtigsten Fachbegriffe stellen wir im Folgenden vor.

Welche Leistungen sind wirklich abgedeckt

Versicherte können aus verschiedenen Leistungen wählen. Auf folgende Aspekte sollte daher geachtet werden:

  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Behandlungen
  • Zahnärztliche Behandlungen
  • Kurleistungen
  • Rückerstattung und Bonus
  • Krankentagegeld

Karenzzeit

Unter Karenzzeit versteht man die Dauer bis zur ersten Auszahlung des Krankentagegelds. Diese lässt sich bei Vertragsabschluss selbst bestimmen.

Wartezeit

Die Wartezeit ist für jeden relevant, der neu eine PKV abgeschlossen hat. Sie besagt, wie lange der Versicherte warten muss, bis die Leistungen erstmalig in Anspruch genommen werden können. Die meisten privaten Krankenkassen sehen eine Wartezeit von 3 Monaten vor.

PKV und GKV – Die wesentlichen Unterschiede im Überblick

Wer die Wahl hat, ob er sich privat oder gesetzlich versichern lassen soll, wägt gewiss alle Möglichkeiten, Risiken und Unterschiede ab. GKV und PKV unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht.

Die Rechtsform bei der GKV ist öffentlich-rechtlich, während sie bei der PKV privatwirtschaftlich ist. Die Finanzierung erfolgt bei der GKV durch Umlage, während die PKV mit einer Kapitaldeckung arbeitet.

Wie bereits erwähnt, arbeitet die PKV nach dem Äquivalenzprinzip, wenn es um die Beitragsbemessung geht. Bei der gesetzlichen Versicherung spielt die Höhe des Lohns bzw. des Gehalts eine Rolle. Hier ist der Leistungskatalog gesetzlich festgelegt und nur eine nachträgliche Einschränkung ist möglich. Bei der privaten Krankenversicherung wird der Leistungskatalog privat vereinbart, was zu mehr Leistungssicherheit führt – hier hat man alle gewünschten Leistungen schwarz auf weiß in einem Vertrag stehen.

Auch hinsichtlich der Abrechnung gibt es einen wesentlichen Unterschied: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung geht man nach dem Sachleistungsprinzip vor. Die PKV hingegen funktioniert durch eine Kostenerstattung. Der Versicherte muss beim Arztbesuch somit immer in Vorkasse gehen.

Lässt sich die PKV von der Steuer absetzen?

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Sie können in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Doch wie steht es um die private Krankenversicherung?

Auch hier gilt: Die monatlich zu zahlenden Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich als Sonderausgaben teilweise absetzen. Dabei spielen nicht nur die eigenen Versicherungsbeiträge eine Rolle. Auch Beiträge von privatversicherten Familienmitgliedern können geltend gemacht werden.

Die Versicherungsgesellschaft bescheinigt dem Versicherten jedes Jahr, welcher Teil der Krankenversicherung als Basisabsicherung gewertet wird. Diese kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch für die Beiträge zur Pflegeversicherung. Dadurch kann die Steuerlast effektiv gesenkt werden.

Rückerstattung von der PKV

Bei einigen privaten Krankenversicherungen gibt es Tarife, die mit einer Beitragsrückerstattung einhergehen. Das bedeutet, dass Versicherer Geld zurückbekommen, wenn sie das ganze Jahr über keine Rechnungen einreichen.

Somit sollte man immer abwägen: Lohnt es sich, ein paar einzelne Rechnungen für Hausarztbesuche und kleine Behandlungen einzureichen? Oder sind die Beträge so gering, dass es besser wäre, sich die Beiträge zurückerstatten zu lassen und die geringen Kosten selbst zu tragen? 

Einige Versicherungen bieten auch dann eine Rückerstattung an, wenn man ein oder zwei Rechnungen im Jahr einreicht. Grundsätzlich gilt jedoch: Beitragsrückerstattungen gibt es für Versicherte nur, wenn das Jahr für die Versicherung wirtschaftlich gut lief. Wer somit Rechnungen über hohe Beträge einreicht, sollte nicht auf eine Rückerstattung hoffen.

Beliebte Leistungen der PKV

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Versicherte aus verschiedenen Leistungen wählen. Sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Versorgung gibt es viele verschiedene Optionen. Doch was lohnt sich bei einer PKV wirklich?

Viele Versicherte wünschen sich beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung die Leistung „Behandlung durch den Chefarzt“. Daher ist sie meist sowieso im Leistungsumfang mit einbegriffen. Außerdem ist es einigen sehr wichtig, im Falle eines Krankenhausaufenthalts in einem Einzelzimmer untergebracht zu werden. Man kann allerdings auch angeben, in einem Zimmer mit maximal einer weiteren Person zu liegen. Das ist meist etwas günstiger und bietet dennoch einen hohen Komfort.

Zudem spielt das Krankentagegeld eine nicht unerhebliche Rolle. Vor allem selbstständige Versicherte profitieren von diesem Einkommensausgleich im Krankheitsfall – immerhin gibt es keine Lohnfortzahlung seitens eines Arbeitgebers. Wie hoch das Krankentagegeld ausfällt und ab wann man dazu berechtigt ist, wird in den Vertragskonditionen festgemacht.

Auch die Zähne sind vielen Versicherten sehr wichtig. Immerhin gilt: Ist der Mundraum nicht gesund, leidet der ganze Körper! Viele private Krankenversicherungen bieten daher eine 100%ige Erstattung für Zahnbehandlungen wie Prophylaxe und Zahnreinigung an und übernehmen überdies hinaus Kosten für zahntechnische und kieferchirurgische Leistungen. Auch hier können Versicherte bei der Wahl ihrer PKV aus einem großen Leistungsumfang profitieren.

Sollten noch weitere Fragen zum Leistungsumfang offenbleiben, ist der Beitrag beim NDR eine weitere Hilfestellung. Hier werden Fallstricke genannt und Tipps geboten. 

Bildnachweis: LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com

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