Pfusch beim Zahnarzt – So können Sie sich wehren

Die meisten Zahnärzte geben sich redlich Mühe bei der Behandlung ihrer Patienten. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen von ärztlichem Pfusch, wie ich in meiner anwaltlichen Praxis ständig erfahre. Lesen Sie hier, wie Sie in solchen Fällen am besten Ihre Rechte wahrnehmen.

Lassen Sie sich nie unter Druck setzen

Eine meiner Mandanten erzählte mir, sie habe mit ihrem Zahnarzt einen Termin für eine große zahnärztliche Operation vereinbart. Kurz bevor der Termin anstand, ging es der Frau jedoch gesundheitlich schlecht. Auf ihre Bitte, den Termin zu verschieben, antwortete ihr der Arzt, wenn sie den Termin nicht wahrnehme, berechne er ihr 5.000 Euro entgangenen Gewinn. Die Frau nahm dann trotz Krankheitsbeschwerden den Termin wahr – und wurde vom Zahnarzt verpfuscht.

Daher mein anwaltlicher Rat: Lassen Sie sich nie von Ihrem Zahnarzt terminlich unter Druck setzen. Sie haben das Recht dazu, sich vor allem vor großen Operationen genügend Zeit zu nehmen, um sich selbst über den Eingriff und mögliche Alternativen zu informieren. Bestehen Sie daher auf eine Terminverlegung, wenn Sie sich unvorbereitet oder unpässlich fühlen.

Holen Sie sich eine zweite Meinung ein

Vor allem vor großen Eingriffen und Operationen, die Komplikationen mit sich bringen können, sollten Sie vor der Vereinbarung eines Termins von einem Zahnarzt-Kollegen eine zweite Meinung einholen. Mir ist selbst Folgendes passiert: Mein alter Zahnarzt wollte zwei kariöse Zähne mit Keramik-Inlays versehen, wobei jedes Inlay 600 Euro gekostet hätte.

Bevor ich dazu einwilligte, ging ich zu einem zweiten Zahnarzt und fragte ihn über seine Meinung. Pikant: Der zweite Zahnarzt meinte, man müsse die kariösen Stellen vorerst überhaupt nicht behandeln und könne erst einmal abwarten. Später erledigte der zweite Zahnarzt die Angelegenheit mit einem Plastik-Inlay für 35 Euro.

Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben

Ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind – vor einer größeren und teuren Behandlung sollten Sie die Kostenfrage mit Ihrem Zahnarzt abklären. Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag, in dem auch aufgeführt wird, welchen Anteil Sie selbst zahlen müssen. Zögern Sie auch nicht, nach kostengünstigeren Alternativen zu fragen, wie in meinem Beispielfall die Variante mit der Kunststofffüllung anstatt der Keramikinlays.

Wenn es zum Ärztepfusch gekommen ist

Wenn Sie den Verdacht auf Ärztepfusch haben, sollten Sie bei einem anderen Zahnarztkollegen eine Begutachtung vornehmen lassen. Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, unterstützt Sie die Krankenkasse bei der eventuellen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld. Wenn Sie Schmerzen haben, führen Sie ein Schmerztagebuch, d. h. notieren Sie, wie lang, wann und wie intensiv Sie wo bestimmte Schmerzen haben. Verlangen Sie von Ihrem Zahnarzt Einsicht in die Patientenunterlagen und fertigen Sie davon Kopien an.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten

Sobald der Verdacht eines medizinischen Fehlers Ihres Zahnarztes im Raum steht, kann es vorkommen, dass Ihr Arzt „die Schotten dichtmacht“ und alle Ihre Ansprüche erst einmal abblockt. Zögern Sie daher nicht, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Über Ihren Anwalt erhalten Sie Einblick in die Patientenunterlagen und der Anwalt kann dann abschätzen, welche Chancen bestehen, Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn nötig auch gerichtlich, geltend zu machen. Zudem sagt Ihnen ein Anwalt, wie hoch Ihre Schmerzensgeldansprüche sein können. Ein Anwalt kann Sie auch über die Möglichkeiten eines Schlichtungs- und Güteverfahrens bei der Ärztekammer beraten.

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