Pflegezusatzversicherung: Welches Modell ist das Richtige für Sie

Wegen der demographischen Entwicklung sollten Sie nicht damit rechnen, dass Beiträge und Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung langfristig auf gleichem Niveau gehalten werden oder sich zu Ihren Gunsten verändern. Sie müssen also selbst vorsorgen. Die Versicherer bieten verschiedene Modelle für Pflegezusatzversicherungen an, deren Unterschiede Sie kennen sollten.

Vorsicht vor der Beitragsfalle
Der Hauptunterschied besteht zwischen der sogenannten Summenversicherung (Pflegerenten– und Pflegetagegeldversicherung) und der Kostenversicherung (Pflegekostenversicherung). Er besteht darin, dass bei der Summenversicherung eine vorher vereinbarte Summe geleistet wird, wenn der Versicherungsfall – also die Pflegebedürftigkeit – eintritt, bei der Kostenversicherung die tatsächlich anfallenden Kosten.

Wenn Sie eine Pflegekostenversicherung abschließen, so sollten Sie besonders darauf achten, dass die Versicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit von der Beitragszahlung befreit. Anders als bei der Pflegetagegeldversicherung ist nämlich die Höhe der Leistung nicht festgeschrieben, so dass auch die konstante Höhe der Beiträge nicht garantiert werden kann, wenn etwa die Pflegekosten drastisch steigen.

Sollten Sie, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind, die Beiträge nicht mehr zahlen können, so würden Sie keinen Versicherungsschutz mehr genießen und auf staatliche Hilfe angewiesen sein.

Daher sollten Sie insbesondere bei der Pflegekostenversicherung darauf achten, dass der Versicherer bei Eintritt der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit die Versicherung von der Beitragszahlung befreit. Dies wird zwar von vielen, aber längst nicht von allen Versicherern angeboten und so ist besondere Aufmerksamkeit geboten.

Tagegeld oder Rente in der Pflegeversicherung?
Für eine zusätzliche Grundabsicherung ist eine Pflegetagegeldversicherung geeigneter. Sie erhalten hier je nach Pflegestufe einen bestimmten Betrag pro Tag, unabhängig davon, ob Sie den Betrag auch voll verbrauchen.

So können Sie etwa diesen Betrag dazu verwenden, Ihre Pflege von Angehörigen organisieren zu lassen. Wird aber ein Dienstleister mit Ihrer Pflege beauftragt und übersteigen die Kosten dann den Leistungsbetrag, so erhalten Sie kein Geld über den vereinbarten Betrag hinaus.

Ein ähnliches Modell bietet die Pflegerentenversicherung. Sie wird häufig von Lebensversicherern als Ergänzung einer Lebens– und Rentenversicherung angeboten. Sie ist den Rentenversicherungen in der Lebensversicherung insofern verwandt, als dass mit einem Teil Ihres Beitrags Überschussanteile erwirtschaftet werden, die im Leistungsfall in die Leistung einfließen.

Doch haben Sie auf die Höhe dieser Überschussanteile keinen Einfluss, so dass Sie letztlich nur mit der garantierten Leistung planen können. Sie sollten also die Pflegerentenversicherung mit Angeboten der Pflegetagegeldversicherung so vergleichen, als gäbe es bei der Pflegerentenversicherung keine Überschussbeteiligung. Dann sollten Sie sich für das günstigere Angebot entscheiden. Das gesparte Geld sollten Sie dann in eine zusätzliche Reserve investieren.

Die experto-Redaktion rät: Um eine ergänzende Grundabsicherung zu erhalten, sollten Sie sich zuerst für eine Pflegetagegeldversicherung interessieren. Mittlerweile ist bei vielen Versicherern sogar Demenz in der Tagegeldversicherung mitversichert. Da mit der steigenden Lebenserwartung voraussichtlich auch die Zahl der Demenzkranken anwächst, sollte Ihnen dies ein wichtiges Kriterium sein.