Private Pflegeversicherung
Wenn von privater Pflegeversicherung die Rede ist, so bedeutet das, dass der Träger nicht staatlich oder öffentlich-rechtlich organisiert ist. Der Versicherungsschutz kommt durch einen Vertrag zu Stande, der zwischen zwei privatrechtlichen Vertragspartnern geschlossen wird.
Die Pflegeversicherung beschränkt ihre Leistung tatsächlich nur auf Pflegebedürftigkeit. Daraus ergeben sich gewisse Schnittmengen, etwa zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Berufsunfähig kann nur werden, wer auch berufstätig sein kann. Ein Rentner beispielsweise kann nicht berufsunfähig werden, wohl aber pflegebedürftig.
Der Gehirnchirurg, der eine Handverletzung hat und deswegen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist deswegen nicht pflegebedürftig. So ist es auch nicht der Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung, den dauerhaften Aufenthalt in einem teuren Pflegeheim zu finanzieren, wenngleich ein Pflegebedürftiger wahrscheinlich auch berufsunfähig ist.
Der kleine "Zusatz"
Der Begriff der Zusatzversicherung dient dazu, zwischen zwei Fällen zu unterscheiden, die beide privatrechtlicher Natur sind. Wie in der klassischen Krankenversicherung gibt es auch in der Pflegeversicherung Versicherte, die als Arbeitnehmer pflichtversichert sind und solche, die sich privat versichern können oder müssen. Der eigentliche Begriff der privaten Pflegeversicherung bezieht sich auf diese zuletzt genannte Gruppe. Jedoch können und sollten gesetzlich, wie auch die privat pflichtversicherte Versicherten zusätzlich vorsorgen.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung aber nur eine Grundsicherung leistet, kann der Eintritt der Pflegebedürftigkeit, wenn er, etwa infolge eines Schlaganfalls, plötzlich eintritt, eine schwere finanzielle Belastung bedeuten. Durch das effektiv sinkende Rentenniveau und die begrenzte Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung wird es in Zukunft wohl immer schwieriger werden, in solchen Fällen den Bezug eines Pflegeheims – das diesen Namen verdient – oder auch private Pflege aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Drei Versicherungsmodelle für Ihre Absicherung
Hierzu bieten Versicherer drei verschiedene Versicherungsmodelle an. Die Pflegekostenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegerentenversicherung.
Bei der Pflegekostenversicherung ist die Leistung abhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten, während es sich bei den Pflegerenten – und Pflegetagegeldversicherungen um Summenversicherungen handelt, die je nach Pflegestufe eine vorher fest vereinbarte Leistung auszahlen. Viele Versicherer bieten in Ihren Tarifen eine Beitragsbefreiung an, auf die Sie keinesfalls verzichten sollten.
Fazit: Wie in der Krankenversicherung ist auch in der Pflegeversicherung das Problem der Demographie angekommen. Die grundsätzlich steigende Lebenserwartung lässt das Risiko steigen, durch einen Unfall oder durch Krankheit zum Pflegefall zu werden. Nicht zuletzt deshalb steht das staatliche Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen, aber auch Problemen.
Dass Leistungen und Beiträge auf unverändertem Niveau gehalten werden können ist fraglich. Auch in der privaten Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung wird die Beitragshöhe unter Anderem mit Hilfe des Alters und der Gesundheitsrisiken kalkuliert.
Sie sollten daher einen Vertrag abschließen, wenn Sie noch jung und gesund sind, auf jeden Fall aber so früh wie möglich. Spätestens ab dem 70. Lebensjahr besteht jedoch keine Chance mehr darauf, eine private Versicherung zu erhalten.