Pflegeverstärkungsgesetze: Was ändert sich ab 2015?

Viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen, in einem Heim oder alternativen Wohnform versorgt. Pflege braucht Zeit und finanzielle Unterstützung, damit sie gut funktioniert, daher hat die Bundesregierung in einer Pflegereform Verbesserungen beschlossen. Was ändert sich für die Betroffenen und ihre Angehörigen?

In der ersten Stufe der Pflegereform wurde am 7. November 2014 das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und sieht Erhöhungen der folgenden Leistungen für die Pflege zu Hause vor:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Pflegehilfsmittel
  • Verhinderungspflege
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Auch für die ambulante Betreuung in alternativen Wohngruppen, vollstationärer Pflege sowie zur zusätzlichen Betreuung und Entlastung gibt es ab 2015 mehr Geld. 

Alle Demenzkranken werden ab 2015 bei den Leistungen berücksichtigt

Der Begriff Pflegebedürftigkeit wird im zweiten Pflegeverstärkungsgesetz neu definiert, damit auch Demenzkranke von allen Leistungen profitieren können. Bisher waren die Betroffenen nur teilweise in die Pflegestufen integriert und bekamen entweder gar kein oder weniger Geld als andere Pflegebedürftige. Da Demenzkranke jedoch schon zu Beginn der Krankheit sehr viel Aufmerksamkeit und Betreuung beanspruchen, soll die Arbeit der Angehörigen mit neuen und erhöhten Leistungen unterstützt werden.

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Welche Vorteile haben Sie als pflegende Angehörige vom Pflegestärkungsgesetz?

Alle Pflegeleistungen sollen erhöht und optimiert werden. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können Sie dann jeweils bis zu sechs statt vier Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen. Die neuen Leistungsbeträge sollen Ihnen die Pflege deutlicher erleichtern, da sich alle Unterstützungsangebote besser an die persönliche Situation anpassen lassen. Das betrifft auch die sogenannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die Sie zusätzlich zu den Basisangeboten in Anspruch nehmen können.

Lohnersatzleistungen für Notsituationen

Wenn Sie zum Beispiel nicht mehr mit den Besuchen des ambulanten Pflegedienstes auskommen, werden weitere Hilfen finanziert, um Ihnen unter die Arme greifen, zum Beispiel durch ehrenamtliche Helfer. Dies gilt meist für körperlich eingeschränkte Pflegebedürftige, zum Beispiel Schlaganfallpatienten.

Wird ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig, können Sie zehn Tage lang von Ihrer Arbeit freigestellt werden, um eine dauerhafte Pflege zu organisieren. In diesem Zeitraum bekommen Sie Lohnersatzleistungen, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch nicht dafür einsetzen wollen oder können.

Wie werden die erhöhten Pflegeleistungen finanziert?

Da es immer mehr pflegebedürftige Menschen geben wird, will die Bundesregierung mit einem Pflegefonds die zukünftigen Beitragssätze, vor allem der geburtenstarken Jahrgänge ab 2034, moderat halten. Der Fonds und alle Leistungsverbesserungen sollen über erhöhte Beiträge zur Pflegeversicherung finanziert werden. Ab 2015 werden die Beiträge daher auf 2,35 Prozent für Familien und 2,6 Prozent für kinderlose Beitragszahler erhöht. Im zweiten Pflegeverstärkungsgesetz werden sie nochmals um 0,2 Prozent angehoben.