Bessere Ausgestaltung der Prävention und Reha in der Pflege
Mit finanziellen Anreizen sollen Anstrengungen von stationären Pflegeeinrichtungen gefördert werden, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation qualitativ gute Pflege zu bieten und – soweit möglich – Verbesserungen im Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen zu erzielen bzw. Verschlechterungen zu vermeiden. Pflegeheime, denen es durch verstärkte aktivierende und rehabilative Bemühungen gelingt, Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe einzustufen, sollen einen einmaligen Geldbetrag von 1.536 € erhalten. Der Betrag soll der Differenz zwischen den Leistungsbeträgen der Pflegestufe II und der Pflegestufe I entsprechen, der sich innerhalb eines halben Jahres ergibt.
Es ist zudem geplant, dass die Krankenversicherung den Betrag in Höhe von 1.536 € für diejenigen pflegebedürftigen Menschen erstattet, für die innerhalb von sechs Monaten nach Begutachtung und Antragstellung keine notwendigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbracht worden sind.