Pflegereform: Einführung einer Pflegezeit und die Ausgestaltung der Prävention und Reha

Wie Sie wissen, haben sich die SPD und die Union in Sachen Reform der Pflegeversicherung auf einen Kompromiss geeinigt. Aktuell interessantestes Thema ist die „Einführung der Pflegezeit“ und die Ausgestaltung der Prävention und Reha. Sobald die Reform in Kraft tritt, sollten Sie sich informieren, welche Auswirkungen sich daraus für Ihre Einrichtung konkret ergeben. Geplant ist die Einführung der Pflegezeit für Arbeitnehmer.
Einführung der Pflegezeit für Arbeitnehmer
Bei Pflege durch Angehörige soll für die Dauer von sechs Monaten ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit (Pflegezeit) eingeführt werden. Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern sollen von dieser Regelung zur Pflegezeit ausgenommen werden. Es soll möglich sein, dass die Pflegezeit von verschiedenen Angehörigen nacheinander wahrgenommen werden kann.
Pflegezeit: Was, wenn die Bedürftigkeit kurzfristig eintritt?
Da Pflegebedürftigkeit auch sehr kurzfristig eintreten kann, ist geplant, dass sich die Angehörigen auch kurzfristig für bis zu zehn Tage von der Arbeit unbezahlt freistellen lassen können.

Bessere Ausgestaltung der Prävention und Reha in der Pflege
Mit finanziellen Anreizen sollen Anstrengungen von stationären Pflegeeinrichtungen gefördert werden, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation qualitativ gute Pflege zu bieten und – soweit möglich – Verbesserungen im Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen zu erzielen bzw. Verschlechterungen zu vermeiden. Pflegeheime, denen es durch verstärkte aktivierende und rehabilative Bemühungen gelingt, Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe einzustufen, sollen einen einmaligen Geldbetrag von 1.536 € erhalten. Der Betrag soll der Differenz zwischen den Leistungsbeträgen der Pflegestufe II und der Pflegestufe I entsprechen, der sich innerhalb eines halben Jahres ergibt.

Es ist zudem geplant, dass die Krankenversicherung den Betrag in Höhe von 1.536 € für diejenigen pflegebedürftigen Menschen erstattet, für die innerhalb von sechs Monaten nach Begutachtung und Antragstellung keine notwendigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbracht worden sind.