Um einen Pfandkredit zu erhalten, muss der Kunde drei Voraussetzungen erfüllen: Er muss volljährig sein, einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und natürlich den Pfandgegenstand mitbringen. Es sind weder – wie bei Bankkrediten üblich – Gehaltsauskünfte erforderlich noch wird eine Schufa-Auskunft eingeholt.
Was nimmt das Pfandhaus?
Typische Pfandgegenstände sind Schmuck, Uhren, Edelsteine, Münzen, Tafelsilber und technische Geräte. Wurde früher fast alles in Pfand genommen, sind die Pfandleiher heute vor allem auf die Werthaltigkeit der hinterlegten Pfandgüter bedacht. Da Sachen wie Computer oder Digitalkameras schon nach kurzer Zeit enorm an Wert verlieren, wird in den manchen Leihhäusern nur Schmuck oder Gold als Sicherheit akzeptiert.
Zinsen und Gebühren im Pfandhaus sind festgelegt
Hat der Pfandleiher den Gegenstand taxiert, so erhält der Kunde in der Regel 80 Prozent des geschätzten Wertes als Beleihungsbetrag. Der Pfandkredit läuft üblicherweise drei Monate, kann aber gegen Zahlung der laufenden Zinsen und Gebühren jederzeit verlängert werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Kunde sein Pfand gegen Vorlage des Pfandscheins wieder auslösen.
Gesetzliche Grundlage für den Pfandkredit ist die Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher, die in jedem Pfandbetrieb aushängen muss. Dort sind die Kosten festgelegt. Für den Kredit darf der Pfandnehmer ein Prozent Zinsen pro Monat berechnen. Dazu kommen noch Gebühren für Lagerung, Kreditabwicklung und die obligatorische Versicherung des Pfandgegenstandes zwischen 2,5 und 3 Prozent pro Monat.
Ein Beispiel: Das Darlehen in Höhe von 300 Euro kostet monatlich drei Euro Zinsen und 6,50 Euro Gebühren. Das ergibt eine Einlösesumme von 309,50 Euro nach einem Monat. Rechnet man die Zinsen und Gebühren allerdings auf ein Jahr hoch, so ergibt sich ein effektiver Zins von rund 50 Prozent p.a. – das ist etwa das Vierfache von dem, was zum Beispiel ein Dispokredit bei der Bank kostet. Der Pfandkredit eignet sich somit nur zum Überbrücken kurzfristiger Engpässe.
Achtung: Bei Darlehen über 300 Euro darf der Pfandleiher die Gebühren frei bestimmen, was die Kosten für den Pfandkredit in die Höhe treiben kann.
Anspruch auf Versteigerungsgewinn
Holt der Kunde seinen Pfandgegenstand nach Ende der Laufzeit nicht ab, so erhält er noch eine Schonfrist. Das heißt, ihm verbleibt ein weiterer Karenzmonat, um sein Pfand abzuholen oder die Laufzeit zu verlängern. Alle Pfandgegenstände, die nicht eingelöst wurden, muss der Pfandbetrieb per Gesetz versteigern lassen – frühestens vier Monate nach der Verpfändung. Die Auktionstermine werden vorher in einer lokalen Tageszeitung bekannt gegeben.
experto.de-Tipp: Nach einer solchen Versteigerung hat der Kunde das Recht, beim Leihhaus nach dem Versteigerungserlös nachzufragen. Falls die Summe den Darlehensbetrag plus Zinsen und Gebühren übersteigt, so steht ihm der Restbetrag zu. Holt der Kunde diesen Betrag nicht ab, so muss ihn der Pfandleiher nach zwei Jahren an das Finanzamt überweisen.