Pfand bei SIM-Karte: Vorsicht, wenn die Gültigkeit abläuft!

Vorsicht beim Abschluss von Handyverträgen. Neuerdings stocken viele Dienstleister ihre Einnahmen mit einem Pfand für die SIM-Karte auf. Wer die Karte nach Vertragsende dann nicht zurückschickt, muss zahlen. Deshalb sollte man immer auf das Kleingedruckte achten. Dies gilt im Übrigen auch für Prepaidhandys.

Abzocke oder Datensicherheit? Diese Frage stellen sich angesichts der Vertragsbedingungen für SIM-Karten nicht nur Verbraucherschützer. Denn kaum einem fällt das Kleingedruckte im Vertrag auf: Wer seine SIM-Karte nach Vertragsende nicht zurückgibt, zahlt Pfand. Und das ist stellenweise nicht gerade wenig.

Pfand für die SIM-Karte – wann wird es fällig? 
Die SIM-Karten müssen mit Ende der Vertragslaufzeit zurück an das Mobilfunkunternehmen geschickt werden. Geschieht das nicht, wird in vielen Fällen das Konto belastet. Je nach Unternehmen sind das Beträge zwischen zehn und 25 Euro.

Nur wer die Abbuchung rechtzeitig bemerkt und seine Karte zurückschickt, erhält auch sein Geld erstattet. Dazu steht je nach Unternehmen eine Rückgabefrist von zwei bis drei Wochen zur Verfügung. Wer also das Kleingedruckte nicht gelesen hat, sollte sein Konto im Auge haben.

Nicht alle SIM-Karten haben ein Pfand
25 Mobilfunkunternehmen hat die Verbraucherzentrale unter die Lupe genommen, nur zehn von ihnen verzichten auf ein Pfand für die SIM-Karte. Fünfzehn verlangen hingegen die Karten zurück. Ganze sieben Unternehmen streichen ein Pfand ein, wenn die Karten nicht zurückkommen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Talkline
  • Mobilfunkverträge mit Drillisch und Tochterunternehmen
  • Simply
  • Victorvox

Ursprünglich existierte das Kartenpfand in Form einer Deaktivierungsgebühr. Diese wurde vom Landgericht aber verboten und von den Unternehmen durch ein Pfandgeld ersetzt. Mittlerweile setzt sich das Pfand zunehmend auch bei Prepaid-Karten durch.

Warum die SIM-Karte zurücksenden?
Das Pfand für SIM-Karten wird von den Betreibern damit begründet, dass sich auf den Karten auch Daten Dritter befänden. Diese werden zum Betrieb der Karten benötigt. Um zu gewährleisten, dass diese Daten auch wirklich gelöscht werden, verlangen die Unternehmen die Karten zurück.

Diese Methode ist allerdings ausgesprochen fragwürdig. Denn nur durch die Erhebung eines Pfandgeldes werden vermutlich längst nicht alle Karten zurückgesandt. Und so bleiben die Daten in vielen Fällen eben doch beim Handybesitzer.