Autonome Altersversorgung
Die Versorgung von Beamten im Alter beruht auf einer von der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängigen Regelung. Ihre auch als Ruhegehalt bekannte Pension ist nicht von Einzahlungen in das gesetzliche Rentensystem, sondern von der Besoldung vor Pensionsantritt und der Anzahl der Dienstjahre abhängig.
Dabei fällt die Pension oft höher aus als eine entsprechende gesetzliche Rente. Damit soll der Umstand kompensiert werden, dass Beamte im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht optional in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können.
Dennoch: War eine Beamtin oder ein Beamter 40 Jahre lang im Dienst, ist die maximale Amtszeit zum Erhalt des höchstmöglichen Ruhegehalts erreicht. Die Höhe dieses Ruhegehalts beträgt 71,75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Das sind knapp über 28 Prozent weniger pro Monat, mit denen eine Pensionärin oder ein Pensionär dann auskommen muss. Waren die pensionierten Personen weniger als 40 Jahre verbeamtet, fällt das Ruhegehalt dementsprechend geringer aus.
Zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten
Vor diesem Hintergrund ist eine private Altersvorsorge für Beamte durchaus sinnvoll. Sie kann beispielsweise in Form einer langfristigen Geldanlage erfolgen, bei der breit gestreut in Aktien, Aktienfonds oder ETFs investiert wird. Durch die breite Streuung verringert sich das Risiko, und lange Investitionszeiträume gleichen das Auf und Ab am Kapitalmarkt aus.
Zudem lassen sich Rücklagen fürs Alter mit einer Kapitallebensversicherung bilden. Sie hat den Vorteil, dass sie im Todesfall die Hinterbliebenen absichert.
Eine andere Möglichkeit stellt die Sofortrente dar: Wer während der Dienstjahre über einen langen Zeitraum einen größeren Betrag angespart oder aufgrund einer Erbschaft oder anderer Einkünfte eine gewisse Summe zur Verfügung hat, kann diese einmalig in eine private Sofortrente investieren. Auf diese Weise erhält die einzahlende Person eine zusätzliche, lebenslange monatliche Rentenauszahlung. Der sinnvolle Mindestbetrag für eine solche Sofortrente liegt bei rund 10.000 Euro.
Immobilien, Riester- und Rürup-Rente
Bei vielen besonders beliebt ist der Erwerb einer Immobilie, um fürs Alter vorzusorgen. Diese Möglichkeit steht natürlich auch Beamten offen. Sie können als Pensionäre selbst mietfrei wohnen oder die Immobilie vermieten, um so eine weitere Einnahmequelle zu haben.
Zudem können Beamte die Riester- und Rürup-Rente als private Altersvorsorge nutzen und dabei von staatlichen Zulagen und möglichen zusätzlichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Riestern lohnt sich vor allem mit Nachwuchs, da es Zulagen in Höhe von bis zu 300 Euro pro Kind gibt. Diese Form der Altersvorsorge ist für Beamte jedoch nur privat möglich und nicht über den Arbeitgeber. Und auch bei der Rürup-Rente, die sich vor allem für Beamte mit höherem Einkommen eignet, kommen Staatsdiener genauso wie Angestellte in den Genuss von steuerlichen Vorteilen.
Beratungsmöglichkeit für dbb-Mitglieder
Beamtinnen und Beamte, die Mitglieder im Vorsorgewerk des dbb sind, können sich in Bezug auf ihre Altersvorsorge von besonders geschulten Experten des Finanzdienstleisters Swiss Life Select beraten lassen. Das Versorgungswerk arbeitet bereits seit 2019 mit dem deutschen Tochterunternehmen des Schweizer Versicherers Swiss Life zusammen.
Die dbb-Mitglieder werden dabei von den Finanzberaterinnen und -beratern persönlich betreut. Durch die Zusammenarbeit des dbb Vorsorgewerks mit Swiss Life Select profitieren Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst von einer umfassenden Finanzberatung, gepaart mit einer ganzen Reihe von Tarifvergünstigungen.
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