Patientenverfügung: Neuer Gesetzentwurf erarbeitet
Lesezeit: < 1 MinuteNach Mitteilung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hat sich die Arbeitsgruppe, bestehend aus Abgeordneten aus CDU, SPD, FDP und der Grünen, nun auf einen neuen Gesetzentwurf geeinigt:
- Medizinische Behandlungsabbrüche sollen zukünftig nur noch mit einer besonders qualifizierten Patientenverfügung verbindlich festgelegt werden können.
- Die neue Patientenverfügung soll nur Gültigkeit haben, wenn die Betroffenen „umfassend ärztlich aufgeklärt“ wurden.
- Zudem muss die Aufklärung das später eintretende Erkrankungsbild wie auch die Behandlungsmöglichkeiten umfassend beinhalten.
- Zusätzlich muss ein Notar die Patientenverfügung beurkunden, und sie muss spätestens alle 5 Jahre erneuert werden, um ihre Gültigkeit nicht zu verlieren.
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