Patientenverfügung: Die wichtigen Punkte

Für die Patientenverfügung war das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Juni 2010 eine wichtige Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten. Auf ein paar Dinge müssen Sie bei Ihrer Patientenverfügung achten, damit Ihre Wünsche in jedem Fall umgesetzt werden.

Patientenverfügung: Das Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni 2010 einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der aktiven Sterbehilfe freigesprochen (BGH, Az. 2 StR 454/09). Der Anwalt hatte einer Mandantin geraten, den Schlauch der Magensonde ihrer todkranken und seit fünf Jahren im Wachkoma liegenden Mutter durchzuschneiden. Dadurch sollte ihr ein friedlicher Tod ermöglicht werden, denn die Patientin hatte vor ihrer Erkrankung verfügt, dass sie im Falle eines Wachkomas keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünsche. Im Pflegeheim wurde es mit dem Hinweis auf das Verbot aktiver Sterbehilfe abgelehnt.

Durch das BGH-Urteil wird nun klargestellt, dass ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auf Grund des Patientenwillens keine aktive Sterbehilfe darstellt und somit auch nicht strafbar ist. Lebensverlängernde Maßnahmen dürfen abgebrochen werden, und es ist unerheblich, ob der Behandlungsabbruch aktives Handeln erfordert (etwa die Entfernung des Ernährungsschlauchs).

Denn die Verfügung des Patienten, „rechtfertige nicht nur den Behandlungsabbruch durch bloßes Unterlassen weiterer Ernährung, sondern auch aktives Tun, das der Beendigung oder Verhinderung einer nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung diene“, so das Gericht wörtlich. Durch dieses Urteil wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten unmissverständlich gestärkt.

Patientenverfügung: Darauf müssen Sie achten
Äußere Form: Sie können Ihre Patientenverfügung maschinenschriftlich oder handschriftlich abfassen. Wichtig sind Datum und Unterschrift.
Inhalt: Der Inhalt der Patientenverfügung kann frei gestaltet werden, an Formvorschriften müssen Sie sich nicht halten. Formulieren Sie Ihren Willen jedoch so, dass er sich auf konkrete Behandlungssituationen bezieht, etwa die Ablehnung von Beatmung und Ernährung in einer aussichtslosen Situation. Eine praktische Anleitung mit Formulierungshilfen finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.

Wenn es um individuelle Gesundheitssituationen geht, ist es hilfreich, sich mit dem Hausarzt abzusprechen. Er kann Ihre Patientenverfügung darüber hinaus mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Damit wird deutlich, dass Sie sich informiert haben und sich über die Auswirkungen Ihrer Entscheidungen im Klaren sind.

Grundsätzlich gilt: Je konkreter Ihre Handlungsanweisungen sind und je weniger Handlungsspielraum gegeben ist, umso besser. Seien Sie sich aber auch bewusst, dass Ihre Anweisungen gültig sind, egal wie Ihre Krankheit verläuft.

Muss sich der Arzt an die Patientenverfügung halten?
Ja! Denn Ihre Verfügung gibt auch dem Arzt Rechtssicherheit. Ihre Vorgaben sind verbindlich.

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt…
Muss nach dem „mutmaßlichen Willen“ des Patienten entschieden werden. Dann müssen anhand früherer Äußerungen des Patienten Angehörige, Betreuer und Ärzte entscheiden, wie bei der Behandlung weiter vorgegangen wird.