Patientenschutz: Schmerzensgeld bei Herzinfarkt trotz Hausarzt

Diese Schmerzen waren dem Mann aus Bayern nicht geheuer. Der starke Druck in seinem Brustkorb veranlasste ihn schließlich, seinen Hausarzt aufzusuchen. Der Doktor wisse schon, was zu tun sei, schließlich behandele er schon lange seine Herzbeschwerden, dachte sich der Patient. In der Praxis erstellte der Facharzt für Allgemeinmedizin auch erst einmal ein EKG. Einen aktuellen Handlungsbedarf sah der Mediziner aber nicht und verschrieb erst einmal ein paar Medikamente. Er solle sich aber einer Herzkatheteruntersuchung in der Klinik unterziehen, empfahl der Arzt.
Einige Tage später saß der Patient wieder im Wartezimmer und klagte immer noch über den Druck im Brustkorb. Er könne kaum noch eine Treppe hochsteigen, erklärte er dem Mediziner. Der Hausarzt vereinbarte für seinen Patienten einen Termin in einer Spezialklinik und schickte ihn wieder nach Hause. Zwei Tage später erlitt der Bayer einen Herzinfarkt.

7.000 Euro Schmerzengeld muss der Hausarzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (4 U 126/03) an seinen Patienten zahlen. Weil der Mediziner die langjährige Herzkrankheit des Mannes kannte, hätte er handeln müssen, warfen die Richter dem Arzt vor. Er hätte seinen Patienten von der dringenden Notwendigkeit einer Herzkatheteruntersuchung überzeugen und ihn notfalls sofort mit dem Krankenwagen in eine entsprechende Klinik einweisen müssen, forderte das Gericht. Den Einwand des Hausarztes, sein Patient habe sich einer solchen Einweisung vehement widersetzt, schenken die Richter keinen Glauben, weil sich kein entsprechender Hinweis in den Krankenakten des Arztes fand. Es spreche vieles dafür, dass er die bestehende Gefahr eines drohenden Herzinfarktes schlicht unterschätzt habe, erklärten die Richter dem Arzt und gaben der Klage des Patienten auf Schmerzensgeld statt.