Patientenschutz: Schmerzensgeld bei Herzinfarkt trotz Hausarzt
Lesezeit: < 1 Minute7.000 Euro Schmerzengeld muss der Hausarzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (4 U 126/03) an seinen Patienten zahlen. Weil der Mediziner die langjährige Herzkrankheit des Mannes kannte, hätte er handeln müssen, warfen die Richter dem Arzt vor. Er hätte seinen Patienten von der dringenden Notwendigkeit einer Herzkatheteruntersuchung überzeugen und ihn notfalls sofort mit dem Krankenwagen in eine entsprechende Klinik einweisen müssen, forderte das Gericht. Den Einwand des Hausarztes, sein Patient habe sich einer solchen Einweisung vehement widersetzt, schenken die Richter keinen Glauben, weil sich kein entsprechender Hinweis in den Krankenakten des Arztes fand. Es spreche vieles dafür, dass er die bestehende Gefahr eines drohenden Herzinfarktes schlicht unterschätzt habe, erklärten die Richter dem Arzt und gaben der Klage des Patienten auf Schmerzensgeld statt.
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