Patientenrechte – Was tun bei Ärztepfusch?

Jährlich werden Tausende von Prozessen geführt, weil es bei ärztlichen Behandlungen zu Ärztepfusch gekommen ist. Doch schon vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es Möglichkeiten, die vermuteten Behandlungsfehler fachärztlich begutachten zu lassen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Patientenrechte bei Ärztepfusch mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen können.

Ein Fall aus dem Alltag eines Anwalts für Patientenrechte
Der Richter und die Schöffen beugten sich über den Weisheitszahn der Klägerin. Die Klägerin stand vor dem Richterpult und hatte gerade den vom beklagten Zahnarzt gezogenen Weisheitszahn als Beweismittel präsentiert. Ihr Zahnarzt hatte dieser Frau in einer für sie schmerzhaften Operation den Weisheitszahn entfernt – und dabei empfindliche Nerven zerstört, die unter dem Weisheitszahn im Kiefer verlaufen.

Im Prozess wollte die Patientin Schmerzensgeld von ihrem Zahnarzt einklagen. Es ging um die entscheidenden Frage, ob hier ein Fall von Ärztepfusch vorlag: Hätte der Arzt wissen müssen, dass direkt unter dem Weisheitszahn empfindliche Nerven verlaufen? Gehört es zum ärztlichen Standard, vor so einer Weisheitszahnextraktion stets eine Röntgenaufnahme zu machen? Hätte der Zahnarzt auf dem Röntgenbild dann auch die betroffenen Nervenbahnen erkennen können?

Die Begutachtung des gezogenen Zahnes half der klagenden Patientin nicht wirklich. Sie blickte mich traurig an, denn nach der Durchtrennung ihrer Nerven unterhalb des Weisheitszahnes waren Teile ihrer Gesichtsmuskeln für immer gelähmt. Das hatte zur Folge, dass ihre rechte Gesichtshälfte nach unten gesackt war – die Patientin war vermutlich für den Rest ihres Lebens entstellt, nur weil der Zahnarzt beim Ziehen eines Zahnes Ärztepfusch beging. 

Erste Maßnahmen nach erkanntem Ärztepfusch
Solche und ähnliche Gerichtsprozesse finden in Deutschland jährlich tausendfach statt. Immer mehr Patienten wehren sich heutzutage bei Ärztepfusch. Denn leider haben nicht immer alle Ärzte nur das Wohl ihrer Patienten im Blick, sondern sind in erster Linie an ihrem Honorar interessiert. Doch was kann man als Patient tun, um seine Patientenrechte effektiv durchzusetzen?

Bei Ärztepfusch auch außergerichtliche Streitbeilegung möglich
Zum Glück ist bei erfolgtem Ärztepfusch nicht immer der Weg zum Gericht erforderlich. Oft gibt es Möglichkeiten, die Frage nach erfolgten Behandlungsfehlern und einer daraus resultierenden Haftung des Arztes außergerichtlich klären zu lassen.

So gibt es bei den Landesärztekammern Schlichtungsstellen, welche von betroffenen Patienten kostenlos angerufen werden können. Bei diesen Schlichtungsstellen begutachten erfahrene Fachärzte die von einem Patienten vorgelegte Behandlungsdokumentation und setzen sich mit der Frage auseinander, ob die Behandlung lege artis, also fachgerecht, vorgenommen wurde. Auf diese Weise können Sie als Patient gleichsam kostenlos vorab ein Sachverständigengutachten erhalten, anhand dessen Sie beurteilen können, ob sich der Gang vor ein staatliches Gericht lohnt.

Oft ergibt sich schon in diesem Stadium eine mögliche Einigung mit dem behandelnden Arzt oder dessen Haftpflichtversicherung. Dabei empfiehlt sich schon hier, die Hilfe eines Anwalts für Patientenrechte in Anspruch zu nehmen. Ihr Vorteil: Solange das Verfahren vor der Schlichtungsstelle läuft, ist die Verjährung Ihrer möglichen Ansprüche gegen den Arzt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gehemmt.

Stand: 06.05.2011