P-Konto: In welchen Fällen brauchen Sie es?

Nur das P-Konto schützt ab Januar 2012 einen Freibetrag von 1028,89 Euro vor dem Zugriff von Gläubigern. Doch Vorsicht: Nicht jeder, der hohe Schulden hat, muss nun zwangsläufig sofort über ein P-Konto nachdenken. Denn das P-Konto birgt auch einen Nachteil, den Sie unbedingt beachten sollten.

Wie relevant ist das P-Konto für die Schufa?

Immer wenn es um das Gebaren im Zahlungsverkehr geht, dann geht es auch um die Schufa. Und so ist ein P-Konto auch für die Schufa relevant. Die Einrichtung eines P-Kontos ist zwingend mit dem Eintrag "P-Konto" in der Schufa-Bewertung verbunden. Die Meldung bei der Schufa soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur der Eröffnung mehrerer P-Konten vorbeugen.

Ein Nachteil für das Scoring soll hieraus nach dem Willen des Gesetzgebers und nach den Angaben der Schufa nicht erwachsen. Dennoch sollte ein solcher Eintrag, insbesondere bei einem guten Scoring nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, zumal Sie ohnehin nur bei einer Kontopfändung von dem P-Konto profitieren.

Wann Sie die Schufa-Meldung in Kauf nehmen sollten

Sie können die Notwendigkeit der Einrichtung eines P-Kontos anhand Ihrer Schulden prüfen. Sie brauchen nicht überschuldet zu sein und nicht in Krediten zu ertrinken. Ganz alleine ausschlaggebend sollte für Sie sein, wie akut Sie Schulden zurückzahlen müssen und, ob Sie dies auch können. Auch wenn Sie hohe Schulden haben, ist ein P-Konto dann nicht unbedingt erforderlich, wenn Ihre Gläubiger Sie unterstützen, indem Sie Ihnen beispielsweise einen Zahlungsaufschub einräumen.

Ein P-Konto wird erst dann notwendig, wenn Sie unmittelbar einer Pfändung entgegensehen. Das heißt, erhalten Sie Mahnbescheide oder haben Sie sogar bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, so sollten Sie sich dringend mit dem P-Konto befassen.

Ein Mahnbescheid ist im Übrigen nicht mit einer Mahnung identisch. Ein Mahnbescheid bedeutet die Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, an dessen Ende dann die Pfändung stehen kann. Eine Mahnung hingegen macht einen Käufer lediglich darauf aufmerksam, dass er sich mit seiner Kaufpreiszahlung im Verzug befindet.

Doch auch, wenn Sie bereits einen Pfändungsbescheid erhalten haben, ist es noch nicht zu spät. Sie haben dann noch vier Wochen Zeit, ein P-Konto einzurichten, für das der Pfändungsschutz dann rückwirkend gilt. Die Bank muss die Umstellung innerhalb von vier Tagen nach Ihrer Willenserklärung vollziehen. Für diese Zeit ist Ihr Konto gesperrt.

Die experto-Redaktion meint: Ein P-Konto ist nur dann notwendig, wenn Sie unmittelbar vor einer Pfändung stehen. Auch wenn Verbindlichkeiten bestehen, so sind Sie nur dann von der Pfändung bedroht, wenn Sie sich in der unabwendbaren Lage befinden, in naher Zukunft Rückzahlungen leisten zu müssen, die Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Eine Überschuldung braucht hierzu gar nicht vorzuliegen.