Organspenden wie Nierentransplantationen verbessern die Lebensqualität

Organspenden können Leben retten oder zumindest die Lebensqualität von Menschen verbessern. Allerdings herrscht weltweit ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, dessen Folge lange Wartelisten sind. Die häufigsten Organspenden sind Nierentransplantationen. Doch auch hier beträgt die Wartezeit auf eine Spenderniere vier bis fünf Jahre.

Knapp 4500 Organspenden in Deutschland im Jahr 2008

Jährlich warten rund 12.000 Menschen in Deutschland dringend auf ein lebensrettendes Organ wie Herz, Lunge, Leber oder Niere. Dem stehen pro Jahr nur rund 4.000 gespendete Organe gegenüber. Nach Expertenangaben sterben jährlich weit mehr als 1.000 Menschen, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Im Jahr 2008 wurden 4.565 Organspenden in Deutschland gezählt. Über 2.000 der Organspenden waren Nierentransplantationen. Dabei kamen nur 620 Organe von einem Lebendspender.

Nierentransplantationen als häufigste Form von Lebend-Organspenden

Die Nierentransplantation ist die häufigste Art der Lebend-Organspende. Weil das Organ paarweise vorhanden ist, büßt der Spender seine Nierenfunktion nicht ein. Außerdem profitieren nach einer Studie des Amerikanischen Ärzteblattes nicht nur die Empfänger von Organspenden: Als Gegenleistung für die Lebendspende wird den Spendern in der Regel eine höhere medizinische Aufmerksamkeit zuteil. Üblich ist eine jährliche nephrologische Untersuchung, bei der chronische Erkrankungen möglicherweise frühzeitig erkannt und besser behandelt werden. Deshalb könnten die Überlebenschancen von Spendern sogar langfristig besser sein, als beim Rest der Bevölkerung. Das ergab die   Studie im Amerikanischen Ärzteblatt (JAMA 2010; 303: 959-966).

Gesetzliche Regelungen in Deutschland für Lebend-Organspenden

Um bei Organspenden zwischen Lebenden einen illegalen Organhandel zu verhindern, gelten in Deutschland strenge Regelungen:

  • Das Spenden eines Organs, das sich nicht wieder bilden kann, ist zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades möglich. Also nur die Spende von Ehegatten, Lebenspartnern, Verlobten oder direkten Verwandten.
  • Der Spender muss volljährig und einwilligungsfähig sein. Außerdem muss der behandelnde Arzt, den Spender über alle möglichen Folgen seiner Organspende ausführlich aufklären.
  • Die Aufklärung und auch die Einwilligung über die Organspende müssen schriftlich festgehalten werden. Wichtig: Hier müssen auch Angaben zur Absicherung der gesundheitlichen Risiken des Lebendspenders enthalten sein.
  • Organspenden dürfen in Deutschland nur stattfinden, wenn sich sowohl der Spender als auch der Empfänger des Organs zu einer ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären.
  • Außerdem müssen Organspenden vor ihrer Durchführung noch einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Kommission geprüft werden. Hier soll noch einmal sicher gestellt werden, dass die Organspende freiwillig stattfindet und auch nicht für den Organhandel vorgesehen ist.

Tipp: Lesen Sie alle wichtigen Rahmenbedingungen zum Organspendeausweis in unserem Expertenartikel.

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