Online-Shopping in der EU – das sollten Sie wissen

Wer in Europa online einkauft, soll in Zukunft besser vor unangenehmen Überraschungen geschützt werden und genau wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Eine neue EU-Richtlinie wird in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt. Was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Keine automatischen Häkchen mehr
Viele Webseiten von Online-Händlern in der EU arbeiteten bisher mit automatischen Häkchen: Bestimmte Leistungen waren schon angekreuzt, und der Verbraucher musste genau hinsehen, um sie nicht aus Versehen mitzubestellen. Ein Beispiel hierfür sind Reiserücktrittskostenversicherungen.

In Zukunft muss der Verbraucher das Häkchen aktiv setzen, um es zu bestellen. Falls der Verkäufer Voreinstellungen verwendet, müssen die damit verbundenen Zusatzleistungen nicht bezahlt werden.

Rücktransport von Waren bei Widerruf
Leider bringt die neue EU-Richtlinie nicht nur Vorteile für den deutschen Verbraucher. Bisher galt die Regelung, dass bei einer Rücksendung nach Widerruf der Verkäufer die Kosten trug, wenn die Ware mehr als 40 Euro kostete.

In Zukunft muss der Käufer auch in diesem Fall die Kosten tragen, außer der Verkäufer bietet an, die Kosten zu übernehmen. Wenn Sie als Kunde schlecht hierüber informiert wurden, brauchen Sie ebenfalls die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Bisher galten hier unterschiedliche Regelungen in den Staaten der Europäischen Union.

Hier wird sich aber der Wettbewerb eventuell zugunsten der Verbraucher auswirken, und einige Händler werden ihren Kunden die kostenlose Rücksendung anbieten. Die Kosten der Hinsendung an den Käufer muss, wie bisher auch, weiter der Verkäufer tragen, falls der Widerruf des Käufers wirksam ist.  

Ende der Anonymität der Verkäufer
Für Unsicherheit bei Verbrauchern sorgt bisher die Praxis, dass manche Händler ihre Kontaktdaten auf ihrer eigenen Webseite gut verstecken. Das soll sich nun ändern: Künftig müssen sie nicht nur angeben, unter welcher Telefonnummer sie erreichbar sind, sondern auch ihren geografischen Sitz.

Schnellere Rückzahlung des Kaufpreises bei Rückabwicklung
Zumindest auf dem Papier ist eine weitere Erleichterung für Verbraucher vorgesehen: Die Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises nach einem Widerruf muss künftig schneller erfolgen, nicht wie bisher innerhalb von 30 Tagen, sondern schon binnen 14 Tagen. Aber der Verkäufer hat ein Zurückbehaltungsrecht, bis er die Ware wieder bekommt. Der Käufer muss diese im Gegenzug zügig zurücksenden.