Neurologische Rehabilitation nach Schädel-Hirn-Trauma

Ist der erste Schock überwunden, das betrifft in der Regel zunächst die nahen Angehörigen des Verletzten, wird ein Arzt relativ zeitnah zum Akutereignis eine neurologische Rehabilitationsmaßnahme beim Schädel-Hirn-Trauma anregen bzw. einleiten. Natürlich immer nach Rücksprache mit den Angehörigen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, mit einem entsprechenden vom Gericht bestelltem Betreuer.

Der Sinn dieser Maßnahme liegt in der frühzeitigen Mobilisierung und Stabilisierung des Verletzten. Unmittelbar nach einem Schädel-Hirn-Trauma Grad 2 und 3 wird sich der Verletzte noch eine Zeit lang auf einer Intensivstation befinden. Ein Arzt kann und wird nicht 100prozentig den weiteren Genesungsverlauf einschätzen. Als Angehöriger ist es wichtig zu wissen, dass Ärzte hinsichtlich einer eventuellen Prognose keine Aussagen treffen werden.

Jeder Genesungsverlauf nach einer derartig schweren Verletzung ist völlig unterschiedlich und hängt auch mit vom Willen und der Motivation des Verletzten sowie der Mitarbeit der Angehörigen ab. Hat sich der Zustand so weit stabilisiert und sind keine unmittelbaren operativen Maßnahmen erforderlich, wird der Verletzte in eine Rehabilitationseinrichtung der Neurologie überführt.

Ziel einer neurologische Rehabilitation ist die erfolgreiche Wiedereingliederung in:

  • Familie
  • Beruf
  • Schule

Die Wiedereingliederung in die entsprechenden Bereiche gelingt immer nur so weit, wie die Rückbildung der Verletzungen und Schäden am Gehirn es zu lassen. Das Spektrum der Folgeschäden ist sehr breit. Die Folgeschäden selbst sind unter anderem abhängig vom Ausmaß der Verletzung und der betroffenen Hirnareale.

Mögliche Folgeschäden, die entweder in vollem Umfang oder in Teilstörungen verschiedener Abstufung bestehen bleiben, sind zum Beispiel:

  • Koma
  • Querschnittslähmung
  • Lähmung der rechten oder linken Körperseite
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Taubheit
  • Erblindung
  • Hörverlust
  • Verlust der Sprache
  • Epilepsie
  • gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus

Was tun Sie als Angehöriger?

Viele Angehörige sind mit der Situation völlig überfordert. Stellen Sie sich vor Ihr Angehöriger liegt auf einer Intensivstation mit zahlreichen Schläuchen bestückt und von vielen technischen Geräten umgeben. Ständig tönt und blinkt es aus allen Ecken des Intensivbetts.

Der beste Gedanke, den Sie als Angehöriger zulassen, ist der Gedanke, dass alles nur erdenklich Mögliche für den Verletzten getan wird.

Viele Intensivstationen lassen heutzutage Angehörige auch außerhalb der Besuchszeit ans Krankenbett. Besonders dann, wenn der Verletzte wacher wird.

  • Lesen Sie dem Verletzten während der Besuchszeit etwas vor oder lassen Musik laufen. Dinge, die der Verletzte kennt.
  • Nehmen Sie Bilder der Familie mit.
  • Benutzen Sie Parfüm, was einen gewissen Wiedererkennungswert beim Verletzten auslöst.

Was Schädelhirnverletzte, die meist seitens der Ärzte in einem künstlichen Koma gehalten werden, von außen mitbekommen, ist nicht vollständig geklärt.

  • Sprechen Sie am Krankenbett niemals über den Verletzten, sondern sprechen Sie ihn direkt an. Auch wenn Ihnen das seltsam erscheint und er sicher nicht antworten wird. Es vermittelt jedenfalls eine gewisse Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Ihre Angst nach außen zu tragen. Zumindest am Krankenbett. Hier bietet es sich an, die im Krankenhaus beschäftigten Seelsorger anzusprechen. Dazu ist eine Religionszugehörigkeit nicht erforderlich.

Wichtig für Sie als Angehöriger ist es, bei Kräften zu bleiben. Und ein ausgiebiges Gespräch mit einer neutralen Person ist dabei sehr wichtig.