Neues Schulgesetz in NRW geplant

Nach langen Diskussionen ist jetzt der Rahmen für eines der leistungsfähigsten und modernsten Schulsysteme in Europa gesetzt, so Schulministerin Barbara Sommer. Zu den wesentlichen Zielen des neuen Schulgesetztes für NRW gehören die individuelle Förderung der Schüler, eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Schulformen sowie die Schaffung einer eigenverantwortlichen Schule.

Maßgebliche Neuerungen des Schulgesetzes – zu dem im Januar vorgestellten Gesetzesentwurf – sind:

  • Die Grundschule nennt in ihrer Empfehlung für die weitere Schullaufbahn des Kindes eine Schulform, für die das Kind geeignet erscheint und eine weitere, für die das Kind mit Einschränkungen geeignet erscheint.
  • Künftig ist auch in den Fällen ein Prognose-Unterricht vorgesehen, in denen Eltern ihren Kindern weniger zutrauen als ihre Grundschullehrerinnen oder -lehrer.
  • Um die Durchlässigkeit zu erhöhen, wird in der Erprobungsphase (5. und 6. Klasse) bereits nach jedem Halbjahreszeugnis geprüft, ob das Kind nicht doch auf eine höhere Schulform wechseln kann.
  • Jeder junge Mensch hat ein Recht auf individuelle Förderung. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern begegnet die Schule künftig mit vorbeugenden Maßnahmen und bezieht Eltern frühzeitig ein.
  • In Absprache mit dem Schulträger und der Schulaufsicht können Schulen selbst entscheiden über Stellenbewirtschaftung, Personalverwaltung, Einsatz von Sachmitteln oder Unterrichtsorganisation.
  • Schulen stellen sich einem Qualitätsmanagement. Dies bedeutet, dass die Schulen regelmäßig vor Ort einer Überprüfung durch unabhängige Experten unterzogen werden. Die Schulaufsichtsbehörden haben den Auftrag, die Schulen zu beraten und zu unterstützen.

Den aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie unter www.bildungsportal.nrw.de.

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