Neuer Elterngeldrechner ermittelt die Höhe des Elterngeldes

Seit 2013 kommt es beim Elterngeld nicht mehr auf das Nettogehalt an. Ausgangspunkt ist vielmehr das Bruttogehalt. Mit dem neuen Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie die Höhe des Elterngeldes leicht selbst ausrechnen.

Bis zum Jahr 2012 wurden als Elterngeld 65 Prozent des durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens ausgezahlt – maximal 1.800 Euro. Bei der Ermittlung des "bereinigten" Nettoeinkommens mussten lediglich sonstige Bezüge (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) und eine monatliche Werbungskostenpauschale (83,33 Euro) in Abzug gebracht werden. Zur Berechnung des Elterngeldes standen verschiedene Elterngeldrechner zur Verfügung.

Berechnung des Elterngeldes ab 2013

Ab dem Jahr 2013 hängt die Höhe des Elterngeldes nicht mehr vom Nettoeinkommen ab. Ausgangsgröße für die Berechnungen ist nunmehr das Bruttogehalt. Vom Bruttogehalt werden allerdings pauschale Abzüge (für Steuern und Versicherungen) vorgenommen.

So wird beispielsweise die Kirchensteuer mit acht Prozent und die Sozialabgaben mit 21 Prozent angesetzt. Durch die unterschiedliche Art der Berechnung hat es ein bisschen gedauert, bis ein neuer Elterngeldrechner zur Verfügung stand.

Elterngeldrechner 2013

Junge Eltern und solche, die es werden wollen, können mit dem Elterngeldrechner 2013 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Höhe ihres Elterngeldes leicht selbst berechnen. Nach wenigen Klicks gibt es mithilfe des Elterngeldrechners bereits eine erste, schnelle Vorschau auf die mögliche Höhe des Elterngeldes.

Durch weitere Eingaben lassen sich mit dem Elterngeldrechner genaue Ergebnisse erzielen und das Elterngeld individuell und ausführlich berechnen. Hierzu wurde der Elterngeldrechner auf Grundlage der aktuellen Regelungen zum Elterngeld insgesamt modifiziert und neu gestaltet.

Zusatzangebot zum Elterngeldrechner 2013

Neben dem Elterngeldrechner stellt das Bundesfamilienministerium Informationen über weitere Leistungen und Unterstützungsangebote für Familien zur Verfügung. Dies bezieht sich unter anderem auf Informationen über die wichtigsten Leistungen, rechtlichen Regelungen und Beratungsangebote, die Eltern nach der Geburt eines Kindes und darüber hinaus unterstützen.

Darüber hinaus finden Väter und Mütter zusätzlich zum Elterngeldrechner Informationen zu den geänderten Berechnungsgrundlagen für das Elterngeld, wie zum Beispiel die Vereinfachung der Einkommensermittlung für Selbstständige oder die für alle Eltern erleichterte Bestimmung des maßgeblichen Nettoeinkommens.

Zusatzangebot zum Elterngeldrechner

Zusätzlich zum Elterngeldrechner gibt es die App "Erste Schritte – unser Baby". Dieser mobile Ratgeber liefert jungen Eltern Tipps rund um die Geburt und das erste Lebensjahr des Kindes. Zu den zahlreichen gut aufbereiteten Informationen gehören unter anderem Checklisten zu den Kategorien "Gesundheit und Ernährung", "Rechte und Leistungen" sowie "Entwicklung und Alltag".

Wer sollte den Elterngeldrechner nutzen?

Den Elterngeldrechner sollten alle nutzen, die einen Anspruch auf elternbezogene Lohnersatzleistung haben. Damit kommt der Rechner sowohl für Arbeitnehmer und Beamte als auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner sowie Selbstständige in Betracht. Darüber hinaus können auch Adoptiv- und Pflegeeltern vom Elterngeld 2013 profitieren.

Hartz-IV-Empfänger und Singles mit einem zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro oder Ehepaare mit einem zu versteuerndem Einkommen von mehr als einer halben Million Euro bekommen das Elterngeld seit dem Jahr 2011 nicht mehr.