Seit Anfang 2008 dürfen Sie nur noch 125 g Kaviar einführen
Seit dem 25. Februar 2008 gilt eine neue Verordnung der EU (Nr. 100/2008) zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna). Die hat die Eigenbedarfsgrenze für Kaviar vom Stör (gleich welcher Art) von bisher 250 g auf nur noch 125 g gesenkt. Das bedeutet: Mehr als eine Dose Kaviar in der üblichen 4-Unzen-Einheit (113 g) ist nicht drin als kulinarisches Russland-Mitbringsel.
Mehr Kaviar nur mit Einfuhrgenehmigung
Haben Sie mehr als 125 g Kaviar vom Stör an der Grenze dabei, gilt dies nicht mehr als Eigenbedarf. Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung der EU. Haben Sie die nicht, kann das schwere Folgen haben – der Kaviar wird beschlagnahmt und Ihnen droht auf jeden Fall ein Bußgeld, das nach § 65 Abs. 3 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz bis zu 50.000 Euro betragen kann.
Sind die Behörden gar der Meinung, dass Sie die erhöhte Menge Kaviar „gewerbs- oder gewohnheitsmäßig“ einführen, wird möglicherweise sogar ein Strafverfahren nach § 66 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz gegen Sie eröffnet. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Beachten Sie: Die Vorschriften zur Einfuhr von Kaviar gelten nur, wenn Sie die Ware aus einem Nicht-EU-Land in ein Land der EU einführen wollen. Innerhalb der EU-Mitgliedsländer gibt es keine derartigen Beschränkungen.
Vorsicht Falle: Nur Kaviar mit offiziellem CITES-Code mitbringen!
Gerade in Russland wimmelt es auf dem Kaviar-Markt von Fälschungen und illegal produzierter Ware von gewilderten Stören. Wollen Sie Kaviar mit nach Deutschland (oder in ein anderes Land der EU) mitbringen, muss die Verpackung ein Etikett mit einem offiziellen CITES-Code aufweisen. Nur dann ist der Kaviar legal und stammt aus kontrolliertem und lizensiertem Fang – der Zoll schaut sich 100%-tig die Kaviardosen an! Fehlt der CITES-Code, gibt es Ärger, selbst wenn Sie die 125-g-Freigrenze nicht überschreiten.
Alles Wichtige zum offiziellen CITES-Code auf Kaviar-Verpackungen
Worauf Sie beim Kauf von echtem Kaviar achten müssen
Weiterführende Informationen
Verordnung (EG) Nr. 100/2008 der Kommission vom 4. Februar 2008 (PDF)
Bundesnaturschutzgesetz (PDF)
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