Mit Kindern Steuern sparen

Mit Kindern ist der Euro oft nur noch die Hälfte wert - diesen ironisch gemeinten Seufzer dürfte so manches Elternpaar im Laufe seines Lebens ausstoßen. Für Väter und Mütter mit hohem Kapitalvermögen gilt allerdings gleichzeitig: Mit Kindern eröffnen sich Eltern auch Gestaltungsspielräume, um Steuern zu sparen.

Möglich ist das, wenn Eltern Kapitalvermögen auf ihre Kinder übertragen und so insgesamt von höheren Steuerfreibeträgen profitieren können. Denn liegen die Kapitalerträge aus dem übertragenen Vermögen unter dem Freibetrag von 8.841 Euro, fallen keine Steuern an. Bei einer angenommenen Verzinsung von 3 Prozent jährlich könnte das Kind so Zinsen für ein Vermögen von rund 295.000 Euro steuerfrei erhalten. Übersteigen die Kapitalerträge den Freibetrag, besteuert der Fiskus die über 8.841 Euro liegenden Erträge. Ist das Kind unverheiratet, geschieht das nach der Grundtabelle. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe der zu versteuernden Summe.

Finanzamt stellt Bedingungen
Damit das Finanzamt die Kapitalübertragung auf die eigenen Kinder akzeptiert, gilt es, zwei Punkte zu beachten. So müssen die Eltern das Geld erstens tatsächlich auf ein Konto des Kindes übertragen. Und zweitens dürfen die erzielten Kapitalerträge nicht für private Anschaffungen oder Familienurlaub verwendet werden. Erlaubt sind dagegen Anschaffungen für das Kind, die dem Alter entsprechen, beispielsweise Schreibtisch, Zimmerausstattung etc.

Vater und Mutter sind zudem gut beraten, die Kapitalübertragung an Kinder im Vorfeld sorgfältig durchzurechnen – besonders bei volljährigen Kindern, für die es noch Kindergeld gibt. Denn betragen die Einkünfte und Bezüge des Kindes in einem Jahr mehr als 8.004 Euro, erlischt der Anspruch auf Kindergeld für den volljährigen Nachwuchs. Damit gehen auch alle anderen kindbedingten Steuervergünstigungen verloren, wie Kinderfreibetrag, BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, Ausbildungsfreibetrag, Sonderausgabenabzug für Schulgeld sowie Kinderzulage zur Riester-Förderung.