Der Status von Haushaltshilfen
Um bei Haushaltshilfen in den Genuss einer Steuerersparnis zu kommen, dürfen diese bei Ihnen natürlich nicht schwarzarbeiten. Es kommt hingegen nicht darauf an, ob die Haushaltshilfen selbstständig oder angestellt sind. Auch als Minijobber können Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen. In diesem Fall können Sie die Haushaltshilfe über die Minijobzentrale als Minijobber sogar online anmelden.
Tätigkeiten von Haushaltshilfen
Um bei Haushaltshilfen Steuern zu sparen, ist es erforderlich, dass die Tätigkeiten in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück ausgeübt werden. Auch bei einer Zweitwohnung oder bei einer Tätigkeit im Heim können Sie für Haushaltshilfen eine steuerliche Förderung bekommen.
Minijobber als Haushaltshilfen
Wenn Ihnen ein Minijobber als Haushaltshilfe zur Hand geht, müssen Sie diesen bei der Minijobzentrale anmelden. Hinweis: Privathaushalte können den sogenannten Haushaltsscheck jetzt sogar online ausfüllen und absenden. In dem Online-Formular müssen Sie lediglich einige Daten eingeben (z. B. Adressdaten, Rentenversicherungsnummer des Minijobbers, Beschäftigungszeitraum etc.).
Nach Absenden des Formulars kümmert sich die Minijob-Zentrale dann um alles Weitere, etwa der Anmeldung des Minijobbers bei der gesetzlichen Unfallversicherung oder die Berechnung der Abgaben.
Die Steuerersparnis liegt hier bei maximal 510 Euro pro Jahr, denn Sie können nur 20 Prozent des gezahlten Gehalts für die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen, und auch nur maximal von 2.550 Euro.
Mit Haushaltshilfen 4.000 Euro Steuern sparen
Bei Selbstständigen oder sozialversicherungspflichtigen Haushaltshilfen ist das Einsparpotenzial bei den Steuern noch etwas größer. Hier können Sie 20 Prozent der Kosten für die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen.
Für Haushaltshilfen erkennt das Finanzamt Kosten von maximal 20.000 Euro an, sodass Ihre maximale Steuerersparnis bei 4.000 Euro (20 Prozent von 20.000 Euro) liegt.
Handwerker als Haushaltshilfen beschäftigen
Können Sie Handwerker als "Haushaltshilfen" einsetzen, können Sie nochmals von der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung 20 Prozent von maximal 6.000 Euro in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Damit steig die maximal mögliche Ersparnis auf 5.710 Euro (510 Euro für Minijobber, 4.000 Euro für selbstständige oder angestellte Haushaltshilfen und 1.200 Euro für Handwerker).