Mit dem neuen Personalausweis im Internet einkaufen

Mit dem neuen Personalausweis, der seit November 2010 existiert, kann man dank eines elektronischen Chips sogar im Internet einkaufen. Achten Sie dabei aber unbedingt auf den Datenschutz!

Der neue Personalausweis ist zwar kleiner als der alte, kann aber bedeutend mehr. Da der neue Personalausweis ab November 2010 mit einem kleinen Funkchip ausgestattet ist, kann man mit ihm nicht nur Behördengänge erledigen, sondern ihn auch beim Online-Kauf oder zur digitalen Unterschrift nutzen.

Der RFID-Chip auf dem Personalausweis macht es möglich
Der neue Personalausweis wird ab November 2010 mit einem sogenannten "Radio Frequency Identification"-Chip (RFID) ausgestattet. Neben Angaben zu Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum werden auf dem Chip des Personalausweises noch ein digitales Lichtbild und auf Wunsch weitere Angaben gespeichert, wie zum Beispiel Fingerabdruckdaten und Informationen, die sich für den Einkauf im Internet nutzen lassen.

Der elektronische Identitätsnachweis des neuen Personalausweises
Um den neuen Personalausweis für den Einkauf im Internet zu nutzen, kann jeder Bürger den sogenannten "elektronischen Identitätsnachweis" freischalten lassen. Um diesen zu nutzen, sind lediglich eine PIN und ein elektronisches Lesegerät erforderlich, das an den heimischen Computer angeschlossen wird.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, lässt sich der neue Personalausweis ab November 2010 zum Beispiel zum An- und Abmelden von Pkw, für den Einkauf im Internet, den Abschluss von Verträgen und so weiter nutzen.

Der Datenschutz beim neuen Personalausweis
Um die sensiblen Daten auf dem Personalausweis zu schützen, wird der Chip in einen hoheitlichen und einen nichthoheitlichen Bereich aufgeteilt. Lediglich die Lesegeräte von Behörden sollen über eine spezielle Software in der Lage sein, auf alle gespeicherten Daten des neuen Personalausweises zugreifen zu können.

Demgegenüber können zum Beispiel Zigarettenautomaten beziehungsweise die dort eingebauten Lesegeräte lediglich das (Lebens-)Alter (nicht das genaue Geburtsdatum) erfassen. Zusätzlich muss eine entsprechende Abfrage durch den Inhaber des Personalausweises durch die Eingabe einer sechsstelligen Identifikationsnummer (PIN) bestätigt werden.

Missbrauchsgefahren beim neuen Personalausweis
Vor allem dann, wenn der neue Personalausweis für den Einkauf im Internet verwendet wird, dürften die auf ihm gespeicherten Informationen für Kriminelle nicht uninteressant sein. Datenschützer melden daher durchaus Vorbehalte gegen den neuen Personalausweis an.

Als mögliche Problemquelle auf dem neuen Personalausweis identifizieren sie dabei ausgerechnet den neuen RFID-Chip, da die auf ihm gespeicherten Informationen über Funk ausgelesen werden. Durch die drahtlose Datenübertragung lassen sich die sensiblen Daten quasi im Vorbeigehen auslesen.

Die Verschlüsselung auf den RFID-Chips konnte in der Vergangenheit bereits mehrfach geknackt werden, sodass Datenschützer einen unberechtigten Zugriff auf die Informationen des neuen Personalausweises nicht vollkommen ausschließen können. Wird der Personalausweis gestohlen und/oder der Sicherheitscode geknackt, können die Datendiebe die Informationen für Einkäufe oder andere kriminelle Handlungen nutzen.