Mietwagen-Haftung: Wer zahlt bei Schäden?

Wie sieht es mit der Mietwagen-Haftung aus, wenn nach der Fahrt am gemieteten PKW Schäden festgestellt werden? Leider sind Sie häufig auf die Kulanz des Vermieters angewiesen, wenn die Übergabe nicht vollständig und richtig protokolliert wurde.

Viele Urlauber besorgen sich am Zielort einen Mietwagen, um die Gegend genauer zu erkunden. Kommt es dann zu einem Unfall, stellt sich schnell die Frage nach der Mietwagen-Haftung.

Mietwagen-Haftung: Wer kommt für die Schäden am Mietwagen auf?
Um nicht in die Falle der Mietwagen-Haftung zu tappen, sind einige Punkte besonders zu beachten. Vor allem sollten Sie als Mieter eines Mietwagens bereits vor der ersten Fahrt den PKW genauestens auf Schäden untersuchen.

Damit sich später gar nicht erst die Frage nach einer Mietwagen-Haftung stellt, bietet es sich an, die PKW-Übergabe an Sie zu protokollieren. Neben sichtbaren Schäden gehören in ein solches Protokoll auch der Kilometerstand und ggf. der geschätzte Tankinhalt. Sie sollten in diesem Zusammenhang auch klären, ob der PKW vollgetankt zurückgegeben werden muss oder wie ggf. der Benzinverbrauch abgerechnet werden soll.

Mietwagen-Haftung durch Protokollierung entgehen
Ein entsprechendes Übergabeprotokoll schützt Sie vor der Mietwagen-Haftung natürlich nur dann, wenn es nicht nur von Ihnen, sondern auch vom Autovermieter unterschrieben wurde.

Beachten Sie: Nicht nur bei der Übergabe an Sie sollten Sie auf ein Protokoll bestehen. Wenn Sie der Mietwagen-Haftung entgehen wollen, bestehen Sie auch auf ein Übergabeprotokoll für die Rückgabe des Wagens an den Vermieter.

Mein Tipp: Sofern im Einzelfall eine persönliche Rückgabe an den Vermieter nicht möglich sein sollte, weil Sie ihn zum Beispiel nach Feierabend nur noch auf dem Parkplatz abstellen können, machen Sie zumindest Fotos. Verwahren Sie außerdem Ihre Tankrechnungen noch einige Wochen nach dem Urlaub auf, wenn der Wagen vollgetankt zurückgegeben werden musste.

Mietwagen-Haftung trotz Haftpflichtversicherung?
Wenn Sie sich einen PKW am Urlaubsort mieten, ist natürlich eine Haftpflichtversicherung ein Pflichtbestandteil des Mietvertrages. Um der Mietwagen-Haftung zu entgehen, sollten Sie allerdings zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abschließen. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass die Selbstbeteiligung einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro nicht übersteigt.

Mein Tipp: Um der Mietwagen-Haftung zu entgehen und sich möglichen Ärger im Fall von Schäden am PKW zu ersparen, sollten Sie eine entsprechende Vollkaskoversicherung auch dann abschließen, wenn hierfür vom Vermieter ein Aufpreis verlangt wird.

Nachträgliche Mietwagen-Haftung
Wenn Sie den Wagen ohne Beanstandung durch den Vermieter zurückgegeben haben, kann es dennoch passieren, dass Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub Post vom Vermieter bekommen. Wenn dieser dann behauptet, Sie hätten – etwa durch einen Unfall – einen Schaden am Fahrzeug verursacht, bleiben Sie zunächst ruhig.

Häufig fügt der Vermieter ein Formular bei, das Sie wahrheitsgemäß ausfüllen sollten. Um der Mietwagen-Haftung zu entgehen, vermerken Sie allerdings in dem Formular, dass Sie den PKW ohne Schäden zurückgegeben haben. Sofern vorhanden, fügen Sie die Übergabeprotokolle bei.

Hatten Sie keine Gelegenheit den PKW persönlich zu übergeben, besteht das Risiko darin, dass der PKW nach dem Abstellen aber vor der Besichtigung durch den Vermieter beschädigt wurde. Wenn Sie meinen Rat beherzt haben, können Sie mit Ihren Fotos belegen, dass der PKW unversehrt war. Häufig wird der Vermieter aber auch in anderen Fällen kulant sein, sodass Sie um eine Mietwagen-Haftung herumkommen werden.