Mehr Sicherheit für Bankkunden bei Kartendiebstahl

Das Geldabheben am Geldautomaten ist für uns Bankkunden längst zur Routine geworden; umso mehr erschrecken wir, wenn wieder eine Meldung über erfolgreiche Betrüger uns erreicht. Der Bundesgerichtshof hat aber den Kunden den Rücken gestärkt und der Bank strengere Beweispflichten auferlegt.

Bisher war die Rechtslage diese: Falls eine Geld- oder Kreditkarte gestohlen oder verloren gegangen war, und ein Unbefugter zusammen mit der Geheimnummer Geld abhob, durfte das Kreditinstitut davon ausgehen, dass der Kunde seine Geheimhaltungspflicht verletzt hatte. Das heißt: Es wurde vermutet, dass er die Karte zusammen mit der Geheimzahl aufbewahrt hatte, oder er sie jemand Unbefugtem mitgeteilt hatte.

Kreditkartenschaden selbst tragen

Die Folge: Der geschädigte Kunde, mit dessen Karte jemand unter Verwendung der PIN Geld von seinem Konto abgehoben hatte, musste den Schaden selbst tragen, zumindest bis zu dem Betrag, den er selbst an einem Tag hätte abheben dürfen.

Verbesserung der Rechte von Bankkunden

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Bankkunden verbessert: In seinem Urteil vom 29.11.2011 (Az.: XI ZR 370/10) haben die Richter entschieden, dass umgekehrt die Bank beweisen muss, dass der Automatenbetrug mit der Originalkarte begangen wurde.

Vorsicht vor Skimming

Denn: Die Fälle, in denen eine Kopie der Karte hergestellt wird, das sogenannte Skimming, nehmen zu. Dabei beschaffen sich die Täter mithilfe verschiedener Vorrichtungen am Automaten die Daten, die auf dem Magnetstreifen der Karte gespeichert sind, fertigen eine Kartenkopie an und heben mit der Geheimzahl Geld ab.

In dem Urteil hat der Bankensenat weiter entschieden, dass die Bank dafür sorgen muss, dass die Höchstgrenze für Abhebungen pro Tag auch im Betrugsfall eingehalten wird, denn diese Obergrenze stelle auch einen Schutz für den Kunden dar, nicht nur für die Bank.

Tipps gegen Kartendiebstahl

Dieses Urteil bedeutet zwar gestärkte Kundenrechte, aber dennoch beachten Sie bitte folgende Tipps, um sich gegen Kartendiebstahl zu schützen:

  1. Bewahren Sie niemals Karte und PIN zusammen auf.
  2. Notieren Sie auf keinen Fall Ihre Geheimnummer auf der Karte.
  3. Auch eine scheinbar verschlüsselte Notiz, zum Beispiel getarnt als Telefonnummer, ist nicht sicher. Da hilft nur: Auswendig lernen! Vielleicht gibt es eine Eselsbrücke – die Sie natürlich für sich behalten.
  4. Wenn Sie Ihre Karte verlieren oder sie gestohlen wird, lassen Sie sie sofort unter der Hotline 116 116 oder unter der 01805-021021 sperren.
  5. Informieren Sie auch Ihre Bank und falls Sie eine Straftat vermuten, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  6. Denken Sie daran: Es gibt niemanden, der Sie nach Ihrer PIN fragen darf! Auch nicht die Polizei.
  7. Falls jemand dicht hinter Ihnen steht, wenn Sie im Geschäft oder am Bankautomat Ihre PIN eingeben wollen: Bestehen Sie darauf, dass die Person Abstand hält. Bilden Sie mit der Hand einen Sichtschutz.
  8. Geben Sie Ihre PIN nie an Türöffnern ein, und werden Sie misstrauisch, wenn Sie zur mehrmaligen Eingabe aufgefordert werden.
  9. Behandeln Sie Ihre Karte so sorgfältig wie Bargeld.
  10. Melden Sie äußere Veränderungen am Geldautomaten der Polizei.
  11. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge.