Immer wieder kommen Pflegende hinzu, wenn ein Bewohner gestürzt ist und beginnen oft überhastet und vorschnell mit Hilfemaßnahmen. Dabei ist jeder Sturz anders und es gilt darauf zu achten, dem Bewohner nicht durch die Hilfestellung weiteren Schaden zuzufügen.
Mit zunehmendem Alter ist generell mit einem erhöhten Sturzrisiko zu rechnen. Altersphysiologische Veränderungen und Erkrankungen erhöhen das Risiko in besonderer Weise. Stürze sind nicht immer zu vermeiden, da eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht leistbar ist und von den Bewohnern auch nicht gewollt wird, da sie ihren persönlichen Freiraum einschränken würde.
Damit dem Bewohner durch die Hilfestellung des Pflegepersonals nicht zusätzlicher Schaden zugefügt wird, ist es notwendig, einige Regeln und Schritte bei der Hilfeleistung nach einem Sturzereignis zu beachten. Grundsätzlich wird die gestürzte Bewohner niemals nach dem Auffinden alleine gelassen!
Situation |
Maßnahmen |
Bewohner wird liegend vorgefunden / kann sich äußern |
|
– wird liegend vorgefunden / ist nicht ansprechbar / bewusstlos |
|
-. hat Verletzungen, blutet |
|
– äußert Schmerzen im Wirbelsäulenbereich |
|
– hat größere Verletzungen, nicht stillbare Blutungen oder extreme Vitalwertauffälligkeiten |
|
– hat keine sichtbaren Verletzungen, äußert keinerlei Schmerzen auch bei vorsichtigen Bewegungen der Extremitäten |
|
– kann nicht alleine aufstehen |
|
– liegt nach dem Sturzereignis im Bett oder sitzt im Stuhl |
|
Bildnachweis: Racle Fotodesign / stock.adobe.com