Maßnahmen nach einem Sturzereignis

Immer wieder kommen Pflegende hinzu, wenn ein Bewohner gestürzt ist und beginnen oft überhastet und vorschnell mit Hilfemaßnahmen. Dabei ist jeder Sturz anders und es gilt darauf zu achten, dem Bewohner nicht durch die Hilfestellung weiteren Schaden zuzufügen.

Mit zunehmendem Alter ist generell mit einem erhöhten Sturzrisiko zu rechnen. Altersphysiologische Veränderungen und Erkrankungen erhöhen das Risiko in besonderer Weise. Stürze sind nicht immer zu vermeiden, da eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht leistbar ist und von den Bewohnern auch nicht gewollt wird, da sie ihren persönlichen Freiraum einschränken würde.

Damit dem Bewohner durch die Hilfestellung des Pflegepersonals nicht zusätzlicher Schaden zugefügt wird, ist es notwendig, einige Regeln und Schritte bei der Hilfeleistung nach einem Sturzereignis zu beachten. Grundsätzlich wird die gestürzte Bewohner niemals nach dem Auffinden alleine gelassen!

Situation

Maßnahmen

Bewohner wird liegend vorgefunden / kann sich äußern
  1. Nach Verletzungen / Schmerzen fragen, nach Blutungen schauen, vorsichtig Extremitäten bewegen
  2. Zunächst liegen lassen und über tragbares Telefon Hilfe durch eine zweite Pflegeperson rufen
  3. Je nach Zustand Notfallmaßnahmen laut Standard „Notfall“
  4. Vitalwerte, insbesondere Puls, Blutzucker, evtl. Blutdruck kontrollieren
– wird liegend vorgefunden / ist nicht ansprechbar / bewusstlos
  1. Vitalfunktionen in folgender Reihenfolge prüfen: Atmung, Puls, Blutzucker, Blutdruck, Pupillenreaktion
  2. Zweite Pflegekraft rufen
  3. Notarzt informieren
  4. Bei Atemstillstand, fehlendem Puls Beginn von Wiederbelebungsmaßnahmen
  5. Im Tagdienst: Ruf einer weiteren (dritten) Pflegekraft  durch die zweite Pflegekraft
-. hat Verletzungen, blutet
  1. Erste-Hilfe-Maßnahmen, Blutung stillen / abbinden
  2. Achten auf Schocksymptome!
  3. Mit Decke und Kissen vorsichtig lagern
– äußert Schmerzen im Wirbelsäulenbereich
  1. Bewohner auf dem Boden liegen lassen!
  2. Arzt informieren
– hat größere Verletzungen, nicht stillbare Blutungen oder extreme Vitalwertauffälligkeiten
  1. Arztinformation einholen
  2. Arztanweisungen befolgen
  3. Eintreffen des Arztes oder des Notarztes abwarten
– hat keine sichtbaren Verletzungen, äußert keinerlei Schmerzen auch bei vorsichtigen Bewegungen der Extremitäten
  1. Mithilfe der zweiten (und dritten) Pflegekraft vorsichtig aufstehen lassen
  2. Nochmalige Inspektion auf mögliche Verletzungen (Hämatome, Hautabschürfungen, Schmerzen)
– kann nicht alleine aufstehen
  1. Zweite Pflegekraft schafft Aufstehhilfen heran
  2. Umfeldgestaltung: Nutzung von Decken, Laken, Anti-Rutsch-Folien
  3. Grundsätzlich nicht an den Extremitäten ziehen!
  4. Ressourcen des Bewohners nutzen!
  5. Zeit lassen!
  6. Beachtung kinästhetischer Prinzipien!
– liegt nach dem Sturzereignis im Bett oder sitzt im Stuhl
  1. Beobachtungsintervall festlegen
  2. Spätestens nach fünfzehn Minuten nach dem Bewohner sehen.
  3. Dokumentation im Pflegebericht
  4. Ausfüllen des Sturzprotokolls

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