Markise – müssen Vermieter eine Genehmigung erteilen?

Eine Markise bringt Schatten auf den Balkon, muss aber häufig an der Fassade installiert werden. Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist in einigen Fällen die Genehmigung des Vermieters erforderlich.

Was ist erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Wohnung so gestalten, wie sie es sich wünschen. Umbauten, die sich rückstandslos entfernen lassen und andere Mieter des Hauses nicht stören, benötigen auch keine Genehmigung. Mieter dürfen also einen Sonnenschirm auf den Balkon stellen, auch Pflanzkübel und Sichtschutzparavents sind erlaubt. Doch wie sieht es eigentlich mit einer Markise aus? Markisen gibt es in vielen unterschiedlichen Varianten, die Installation fällt je nach Modell ebenfalls variabel aus. In bestimmten Fällen dürfen Mieter diese nicht einfach an der Hauswand anbringen, ohne den Vermieter zu fragen.

Wann ist eine Genehmigung vom Vermieter erforderlich?

Ein wichtiger Grund zum Verzicht auf die Markise kann der Denkmalschutz sein. Gerade bei sehr alten Häusern, die dem Denkmalsschutz unterliegen, dürfen an der Fassade nicht beliebig Veränderungen durchgeführt werden. Auch der Anbau einer großen Markise gehört dazu, da diese die Gesamtoptik des Hauses verändert und eventuell sogar Einfluss auf die Statik hat. 

Liegt kein Denkmalschutz vor, sollte man bei einem geplanten Einbau dennoch den Vermieter um Genehmigung bitten. Eventuell macht dieser Vorgaben zur Größe und Farbe der Markise, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Mieter sollten sich die Genehmigung immer schriftlich ausstellen lassen, damit es später keinen Ärger gibt.

Um Schäden an der Fassade zu vermeiden, sollte der Einbau fachgerecht durchgeführt oder einem Markisenprofi überlassen werden.

Was ist beim Einbau zu beachten?

Wichtig ist die sichere Anbringung der Markise. Diese darf sich auch bei starkem Wind nicht lösen und sollte generell bei schlechtem Wetter komplett eingefahren werden. Wichtig ist, dass die Markise nicht zu tief angebracht wird und beim Ausfahren keine Bäume berührt. Die Installation an der Hauswand kann sich je nach baulichen Voraussetzungen schwierig gestalten. Nicht alle Modelle passen zu jedem Haus und Balkon.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Einbau der Markise entstehen. Ist eine Markise defekt und schädigt einen der Nachbarn, können hohe Kosten auf Mieter zukommen. Eine Haftpflichtversicherung ist für Mieter generell unverzichtbar. 

Bei einer elektrischen Markise kommt es auf die fachgerechte Installation durch einen Elektrofachmann an. Alle Anschlüsse und Leitungen der Markise müssen wassergeschützt installiert sein, damit es nicht zu Schäden kommt.

Nach dem Auszug rückstandslos entfernen

Nach dem Auszug aus der Mietwohnung kann es sein, dass der Vermieter den kompletten Rückbau der Markise einfordert. Das kann sich bei einigen Modellen schwierig gestalten, aufwändige Arbeiten werden nötig. Das sollte man schon bei der Installation berücksichtigen oder sich vom Vermieter die Übernahme der Markise nach Auszug schriftlich befestigen lassen.

Markisen richtig pflegen und warten

Damit eine Markise auf dem Balkon lange hält, kommt es auf eine regelmäßige Pflege und Wartung an. Verschmutzer Stoff sollte gut abgebürstet und von Schmutz gereinigt werden. Handelt es sich um eine elektrische Mariske, sollte man den Mechanismus regelmäßig auf seine einwandfreie Funktion prüfen. 

Tipps für alternativen Sonnenschutz

Statt einer Markise können Mieter noch andere Dinge auf dem Balkon zum Sonnenschutz einsetzen. So zum Beispiel einen großen Sonnenschirm. Dieser lässt sich flexibel platzieren und wirft im Sommer angenehm Schatten. Bei starkem Wind sollte dieser immer zusammengeklappt sein, damit der Schirm nicht abhebt.

Statt eines Sonnenschirms eignet sich ein Sonnensegel. Dieses ist meist in Dreiecksform geschnitten und kann einfach an Seilen über dem Balkon gespannt werden. Diese Tücher gibt es in verschiedenen Farben und mit integriertem UV-Schutz. Bei starkem Sonnenlicht schützen Sonnensegel effektiv und bringen zudem ein schönes Licht auf den Balkon.

Ein Rankgitter, das seitlich und oberhalb des Balkons mit Pflanzen bestückt ist, bietet einen natürlichen Sonnenschutz und schützt Mieter zugleich vor den neugierigen Blicken der Nachbarn. Zur Bepflanzung eignen sich schnell wachsendes Efeu, wilder Wein und andere Rankpflanzen, die relativ zügig einen dichten Bewuchs erzeugen.

Bildnachweis: Rattanachat / stock.adobe.com