Lohnt sich die betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung lohnt sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Arbeitnehmer können auf diese Weise eine Zusatzversicherung zu ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, die sie privat aufgrund von Vorerkrankungen nicht bekommen hätten. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier!

Eine betriebliche Krankenversicherung bieten viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern neben der Betriebsrente oder einer betrieblichen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung an. Zu Betriebsrenten sind Arbeitgeber verpflichtet, zu einer betrieblichen Krankenversicherung hingegen nicht – diese Leistung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Zusatzleistungen im Krankheitsfall dank betrieblicher Krankenversicherung

Viele Arbeitgeber nutzen diese Zusatzversicherung statt Lohnerhöhungen oder Bonuszahlungen, um in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren. Die betriebliche Krankenversicherung bietet eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung an, um die Leistungen im Krankheitsfall für Mitarbeiter zu verbessern. Welche Zusatzleistungen genau angeboten werden, kann der Arbeitnehmer entscheiden.

Chefarztbehandlungen, Zahnzusatzversicherungen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker sind nur einige der möglichen Zusatzversicherungen die auf dem Markt angeboten werden. Aufgrund der immer schlechter werdenden Leistungen gesetzlicher Kassen boomt der Markt mit diesen Zusatzversicherungen. 

Dank eines Gruppentarifs kann jeder in den Genuss einer Zusatzversicherung kommen

Für manche Menschen ist es schwierig oder sogar unmöglich in einer Krankenzusatzversicherung aufgenommen zu werden, da sie über einige Vorerkrankungen verfügen. Da eine betriebliche Krankenversicherung immer als Gruppentarif abgeschlossen wird, bietet dieses Vorgehen vorerkrankten Menschen einen Vorteil, da die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung entfällt oder stark vereinfach wird.

Gruppentarif bedeutet, dass für die gesamte Belegschaft oder eine ausgewählte Gruppe dieser Tarif abgeschlossen wird. Auf diese Weise können auch Personen über eine Krankenzusatzversicherung verfügen, die sonst keine Chance gehabt hätten in einem Tarif aufgenommen zu werden.

Auch Angehörige können mitversichert werden

Selbst als Arbeitnehmer, der ganz neu in einem Unternehmen ist, können Sie in bereits bestehende Verträge der betrieblichen Krankenversicherung eintreten. Dabei müssen Sie aber vertraglich festgelegte Fristen beachten. Auch Ehepartner und Kinder von Arbeitnehmern können von den vergünstigten Konditionen der betrieblichen Krankenversicherung profitieren. In diesem Fall ist aber der Arbeitnehmer zuständig für die Zahlung der fälligen Beiträge und läuft als Vertragsnehmer.

Falls tatsächlich Kinder oder Mitarbeiter über die betriebliche Versicherung mitversichert werden, so müssen diese Gesundheitsfragen beantworten, um in die betriebliche Versicherung aufgenommen zu werden. Bis zum 27. Lebensjahr können Kinder über einen Elternteil mitversichert werden. 

Weitere Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung

Im Gegensatz zur privaten Krankenzusatzversicherung entfallen bei der betrieblichen Versicherung Wartezeiten. Falls auf eine Leistung aus der Zusatzversicherung zurückgegriffen werden muss, ist dies bereits nach dem ersten Tag möglich und nicht wie bei vielen anderen Versicherungen erst nach einem Jahr.

Unter Umständen kann die betriebliche Krankenversicherung sogar nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch weitergeführt werden – die Beträge zahlen Sie aber dann selbst weiter.

Die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist eine betriebliche Krankenversicherung ein gutes Instrument zur Bindung der Mitarbeiter an ein Unternehmen und eignet sich gut als Belohnung. Je attraktiver ein Arbeitgeber ist und je besser der Eindruck, den eine Firma vermittelt, desto eher können Mitarbeiter für ein Unternehmen gewonnen werden.

Ein weiterer Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung ist für Arbeitgeber, dass sie die Beiträge bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzen können. 44 Euro pro Mitarbeiter und pro Monat sind frei von Sozialabgaben und Steuern. Arbeitgeber können diesen Betrag jährlich geltend machen und als gewinnmindernd deklarieren. So reduziert sich die Steuerlast, die bei Bonuszahlungen und sonstigen Extraleistungen anfallen würde.

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