Jahrelang in die deutsche Pflegeversicherung einzuzahlen und dann ins Ausland zu ziehen kann zu Problemen beim Leistungsbezug aus der Pflegeversicherung führen. Denn nur unter bestimmten Umständen erhalten Pflegebedürftige Leistungen in anderen Ländern.
Wer in Rente geht und bei seinen Kindern leben möchte, der muss häufig den Schritt ins Ausland machen. Nicht immer bleiben die eigenen Kinder in Deutschland wohnen, viele zieht es berufsbedingt in die Ferne, was für die räumliche Nähe ebenfalls einen Umzug bedeutet.
Aufgrund einer Pflegebedürftigkeit zu seinen Kindern zu ziehen, mag zunächst eine gute Entscheidung sein. Hinsichtlich der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kann es allerdings zu Einschränkungen kommen, weshalb dieser Umzug wohl überlegt sein will.
Je nach Bedürfnis gibt es Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
Eine der Säulen der sozialen Absicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die gesetzliche Pflegeversicherung, in die alle Arbeitnehmer einzahlen. Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung benötigt, erhält sie auf Antrag – sie hängen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab und können stark variieren.
Pflegeleistungen können sowohl Pflegesachleistungen, wie zum Beispiel eine Pflegekraft im Haushalt sein als auch Pflegegeld. Von diesem Geld können zur Pflege nötige Materialien oder Hilfsmittel gekauft werden oder eben eine private Pflegekraft engagiert werden.
Andere Regeln außerhalb Deutschlands
Zieht der Pflegebedürftige nun ins Ausland, nachdem er jahrelang in die deutsche Pflegekasse eingezahlt hat, muss er damit rechnen dort nicht den vollen Leistungsumfang wie in Deutschland geboten zu bekommen.
Für das EU-Ausland und den europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein) gelten andere Regeln als für den Umzug in ein Land außerhalb der EU oder sogar außerhalb Europas.
Pflegeleistungen im EU-Ausland und europäischen Wirtschaftsraum
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Pflegeleistungen auch im EU-Ausland gezahlt werden müssen, wenn der Betroffene den entsprechenden Anspruch hat. Dies bezieht sich allerdings nur auf das Pflegegeld und nicht auf Pflegesachleistungen.
Die Voraussetzung, um Pflegesachleistungen auch im Ausland zu erhalten, ist die nach wie vor bestehende Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse. Zudem muss die pflegebedürftige Person bei einer gesetzlichen Kasse im neuen Land eingeschrieben sein, die eine ähnliche Absicherung im Pflegefall bietet, wie Deutschland. Nur so kann überhaupt von Pflegesachleistungen profitiert werden.
Welche Pflegeleistungen gibt es im Ausland?
Betroffene haben dann die Wahl, ob sie eine Betreuung durch einen Pflegedienst wünschen oder durch die Angehörigen in Kombination mit dem Pflegegeld. Eine Kombination aus ausländischen Pflegesachleistungen und deutschem Pflegegeld ist ausgeschlossen. Wer dies trotzdem versucht, muss damit rechnen, die Kosten für den Pflegedienst nachträglich auf das Pflegegeld angerechnet zu bekommen.
In nur wenigen Ländern gibt es ein mit Deutschland vergleichbares System für Pflegeleistungen. Selbst wenn es vorhanden ist, wie zum Beispiel in den Niederlanden oder Österreich, sind die Leistungen häufig weniger umfangreich als in Deutschland.
Deutsches Pflegegeld gibt es nicht außerhalb des europäischen Wirtschaftraums
Falls es keine Versorgung im neuen Heimatland gibt, haben Versicherte die Möglichkeit die Leistungen der Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Wer sich Pflegesachleistungen wünscht, der wird nach Deutschland zurückkehren müssen.
Für Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums gibt es übrigens keinerlei Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, in die jahrelang eingezahlt wurde. Pflegebedürftige sollten sich einen Umzug also gut überlegen und die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.
Mehr zum Thema Pflegeversicherung lesen Sie in diesem Artikel!