Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Schwangerschaft

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei Schwangerschaften und Geburten sehr großzügig. So wird alles medizinisch Nötige von der Krankenkasse bezahlt und die Mutter kann sich ganz auf die Schwangerschaft konzentrieren. Lesen Sie mehr zu dem Thema in diesem Artikel!

Die Nachricht einer Schwangerschaft ist für viele werdende Eltern wunderschön. Neben den großen Fragen des Eltern-Seins kommen auch schnell Fragen zur medizinischen Versorgung während der Schwangerschaft, der Geburt und während des Mutterschutzes auf.

Mutterschutz und Schwangerschaft genießen in Deutschland einen besonderen Schutz, weshalb auch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Fall äußerst umfangreich sind. 2012 wurden die Bestimmungen innerhalb des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflege überarbeitet und gelten seitdem für werdende und frische Mütter.

Die Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen

Sobald eine Schwangerschaft durch einen Arzt festgestellt wird, erhält eine werdende Mutter ihren Mutterpass. In diesen Mutterpass werden während der Schwangerschaft alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen, die durchgeführt werden.

Zwölf bis dreizehn Vorsorgeuntersuchungen, die im Abstand von vier Wochen stattfinden, gehören zum Vorsorgeprogramm einer Schwangerschaft, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin verkürzen sich die Abstände zwischen den Vorsorgeuntersuchungen auf alle zwei Wochen. 

Auch eine Hebamme wird bezahlt

Die Vorsorgeuntersuchungen müssen dabei nicht zwangsläufig von einem Arzt durchgeführt werden, damit sie übernommen werden. Auch eine Hebamme kann diese Untersuchungen durchführen, was die Krankenversicherung übernimmt.

Um Vorsorgeuntersuchungen nur noch von einer Hebamme durchführen zu lassen, sollte zu Beginn der Schwangerschaft der normale Verlauf ohne Risiken und Komplikationen von einem Arzt festgestellt werden. Die Leistungen einer Hebamme werden nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch während der Entbindung und im Mutterschutz übernommen.

Die Kosten für die Entbindung liegen bei der Krankenversicherung

Jegliche Medikamente, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft von einem Arzt verschrieben werden, müssen von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Auch Massagen oder Krankengymnastik muss bezahlt werden, sobald ein Arzt sie für notwendig erachtet. Geburtsvorbereitungskurse können ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Kosten für die Entbindung in einem Krankenhaus werden bis zum sechsten Tag komplett von der Krankenkasse übernommen. Ist ein längerer Krankenhausaufenthalt nötig, muss ab dem sechsten Tag ein täglicher Zuzahlungsbeitrag bezahlt werden. Entscheidet sich eine werdende Mutter für eine Entbindung zu Hause oder in einem Geburtshaus, so werden die Kosten für die Hebamme und einen eventuell hinzugerufenen Arzt ebenfalls übernommen.

Den Aufenthalt in einem Geburtshaus muss die Mutter jedoch in der Regel selbst bezahlen. Hier lohnt sich aber ein Gespräch mit der Krankenkasse, denn manche Versicherungsgesellschaften haben Abkommen mit Geburtshäusern zur Übernahme anteiliger Kosten. 

Welche Leistungen übernimmt die Krankenversicherung nach der Geburt?

Auch nach der Geburt kann eine frischgebackene Mutter auf weitere Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bauen. So erhält die Mutter für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen) ein Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse ausbezahlt. Das Mutterschaftsgeld beträgt dabei pro Kalendertag höchstens 13 Euro. Die Differenz zum Arbeitsverdienst trägt der Arbeitgeber.

Wenn es medizinisch erforderlich ist, oder aufgrund einer Mehrlingsgeburt erforderlich ist, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung auch Unterstützungen durch eine Haushaltshilfe übernommen.

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