Lebensmittel-Siegel „Ohne Gentechnik“: Einkaufen mit gutem Gewissen

Das wurde schon lange gefordert: Ein einheitliches Siegel, Logo oder Label, das eine klare Aussage enthält: Ohne Gentechnik hergestellt. Zwar besteht seit Anfang 2008 die Möglichkeit, Lebensmittel als gentechnikfrei zu kennzeichnen. Allerdings sind die Voraussetzungen nicht eindeutig, nicht streng genug und jeder Hersteller konnte eigene Logos verwenden. Damit macht jetzt das bundeseinheitliche Siegel "Ohne Gentechnik" Schluss.

Was das einheitliche Siegel "Ohne Gentechnik" besagt
Das Siegel "Ohne Gentechnik" garantiert, dass in den so gekennzeichneten Lebensmitteln keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten sind. Und zwar auch nicht in irgendwelchen Spuren.

Das ist der wichtige Unterschied zu bisherigen Kennzeichnungen, die auf dem EU-Kennzeichnungsrecht (Verordnung Nr. 1829/2003) beruhen. Denn das toleriert ebendiese "Spuren" bis zu einem gewissen Grad und lässt gentechnisch veränderte Futtermittel zu, wenn diese in den Endprodukten nicht nachweisbar sind. Mit anderen Worten: Das neue Siegel "Ohne Gentechnik" ist deutlich strenger!

Wofür darf das Siegel "Ohne Gentechnik" verwendet werden?
Infrage kommen grundsätzlich alle Lebensmittel. Wichtig ist es vor allem bei Eiern, Fleisch und Milchprodukten, da die Tiere häufig gentechnisch verändertes Futter erhalten. Auch Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, dürfen das Siegel "Ohne Gentechnik" tragen – wie beispielweise Fertiggerichte. Vorausgesetzt für sämtliche Einzelbestandteile ist nachgewiesen, dass sie ohne Gentechnik produziert wurden.

Ab wann kommt das Siegel "Ohne Gentechnik" zum Einsatz?
Die ersten Lebensmittel mit dem Siegel "Ohne Gentechnik" werden frühestens im Herbst 2009 im Handel auftauchen. Alle Unternehmen, die bisher ein eigenes Ohne Gentechnik-Logo verwenden, haben schon angekündigt, das neue Siegel zu übernehmen. Vergeben wird es von einem neuen Verein der Lebensmittelindustrie, während die Kontrolle den einzelnen Bundesländern obliegt.

Und wenn mit dem Siegel "Ohne Gentechnik" Missbrauch getrieben wird?
Falls ein Lebensmittelhersteller fälschlich oder missbräuchlich das – übrigens als Marke geschützte Siegel "Ohne Gentechnik" – verwendet, wird ihm künftig die Berechtigung dazu entzogen. Und es droht ihm nach § 7 EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. 

Weiterführende Informationen zum Siegel "Ohne Gentechnik"
EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel