Lastschrift geplatzt? So wenden Sie Zusatzkosten ab

Platz die Lastschrift oder der Bankeinzug für den Mitgliedsbeitrag, wurde meist die Bankverbindung geändert und der Verein nicht benachrichtigt. Dadurch kommt es zu Mehrarbeit und Mehrkosten - aber auf denen muss der Verein nicht sitzenbleiben.

Geplatzte Lastschrift – hohe Gebühren
Geplatzte Lastschriften für Mitgliedsbeiträge, weil die neue Bankverbindung dem Verein nicht mitgeteilt wurde, sind ein immer wiederkehrendes Ärgernis. Die Zusatzkosten für den Verein können sich ordentlich summieren, da Banken für eine geplatzte Lastschrift gewöhnlich zwischen 5 und 7,50 Euro an Gebühren berechnen.

Lastschrift: Zusatzkosten in der Satzung oder Beitragsordnung regeln
Wenn der Fall der geplatzten Lastschrift nicht in einer Beitragsordnung oder Satzungsformulierung geregelt ist, muss der Verein die Kosten tragen. Sie können das Mitglied natürlich darum bitten, die Kosten zu übernehmen, einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch haben Sie jedoch nicht.

Wenn Sie die Kostenübernahme für eine geplatzte Lastschrift in der Satzung oder Gebührenordnung regeln möchten, könnten Sie so oder so ähnlich formulieren:

"Änderungen der Kontonummer des Mitglieds oder Wechsel des Geldinstituts ohne Unterrichtung des Vereins verursachen Rückbelastungen von Einzugsbeträgen, für die der Verein Bankgebühren bis 7,50 Euro sowie eigene Ermittlungs- und Portokosten zahlen muss.
Die Kosten für Rückbelastungen von Einzugsaufträgen, die dadurch entstehen, dass das Konto des Mitglieds für den Einzug des Mitgliedsbeitrags nicht ausreichend gedeckt ist oder das Mitglied versäumt hat, den Verein rechtzeitig über eine Kontoänderung zu informieren, kann der Verein nicht übernehmen und erhebt diese Kosten zusätzlich zum fälligen Mitgliedsbeitrag."