Kurzüberblick Rentenbesteuerung

Die Rentenbesteuerung ist seit 2005 höher - aber keine Panik. Einerseits sind Einkünfte bis zu 7.664 € im Jahr immer noch steuerfrei, zum anderen kommen der Versorgungshöchstbetrag von 1.500 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € hinzu, so dass zusammengenommen Einkünfte von bis zu 9.200€ für Alleinstehende (18.400 € für Verheiratete) steuerfrei bleiben.

Kurzübersicht Rentenbesteuerung
Leibrenten aus unversteuertem Einkommen
Beispielsweise die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Rürup-Vertrag fallen unter diesen Punkt. Sie werden anteilsweise besteuert. Für Neurentner im Jahr 2007 liegt der sog. Besteuerungsanteil bei 54 %. Dieser Anteil wird jährlich für jeden neuen Jahrgang angehoben, bis er 100 % erreicht, im Jahr 2040.

Leibrenten aus versteuertem Einkommen
Hierzu gehören zum Beispiel private Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Die Besteuerung erfolgt über einen geringeren Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Wer mit 60 in Rente geht, muss mit 22 % versteuern, bei einem Eintrittsalter von 65 sogar nur mit 18 %.   Pensionen und Betriebsrenten
Diese werden immer voll versteuert. Es gibt nur noch einen Versorgungsfreibetrag für 2007 von maximal 2.760 € im Jahr, zusätzlich mit einem Zuschlag von 828 € und einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 €. Bis auf die 102 € werden die genannten Vergünstigungen bis 2040 vollständig abgebaut.

Alle sonstigen Alterseinkünfte wie Mieteinnahmen, Zinseinkünfte (nachdem der Sparerfreibetrag abgezogen wurde) oder Riester-Renten unterliegen der Rentenbesteuerung. Es gibt nur noch den sog. Entlastungsbetrag, der 2007 bei maximal 1.748 € pro Jahr liegt und auch bis 2040 auf null heruntergefahren wird.