Kuriositäten aus dem Gerichtssaal

An Kuriositäten scheint es den Gerichten anscheinend wirklich nicht zu mangeln. Hier ein paar der skurrilsten Fälle, mit denen sich die Richter herumschlagen müssen. Zum Beispiel die Klage einer 77-jährigen Dame gegen den Deutschen Wetterdienst: Sie fühlte sich durch den Begriff "Altweibersommer" beleidigt.

Und zwar gleich doppelt – erstens als Frau und zweitens wegen ihres Alters. Ihre Klage war nicht erfolgreich. Auch nicht erfolgreich war die extrem tüchtige Ärztin.

26-Stunden-Kuriositäten
Eine Ärztin rechnete ihre Arbeitszeit mit den Krankenkassen ab und kam auf eine tägliche Arbeitszeit von 26 Stunden. Das eingeschaltete Sozialgericht meldete berechtigte Zweifel an. Die Ärztin argumentierte, ihre Arbeitszeit ergebe sich dadurch, dass sie mehrere Dinge gleichzeitig erledige.

Daher arbeite sie besonders schnell und rechne dann beides nebeneinander ab, zum Beispiel führe Sie neben Untersuchungen gleichzeitig Gespräche. Das Gericht wollte der Argumentation trotzdem nicht folgen und die fleißige Biene musste ihre Honorare zurückzahlen.

Nebenerwerbs-Kuriositäten
Ein Krankenpfleger aus der Anästhesie hatte einen Nebenjob – so weit kein Problem. Was seinen Arbeitgeber daran störte, war, dass der Mann als Bestatter arbeitete. Das Krankenhaus klagte und hatte Erfolg: Das Gericht bestätigte, dass die Nebentätigkeit des Pflegers bei Patienten zu "Irritationen" führen könnte, wenn sie "Interessenskonflikte" vermuteten. Das Recht auf Berufsfreiheit müsse dahinter zurückstehen. Der Krankenpfleger musste seinen Nebenjob aufgeben.

Kuriositäten des Straßenverkehrs
Ein Autofahrer wurde mit 54 km/h in einer 30er-Zone erwischt und mittels des Fotos eindeutig identifiziert. Seine Argumentation vor Gericht: Er habe geglaubt, in einer 50er-Zone unterwegs zu sein, und das mit Recht, wie er an Hand von Beweisfotos glaubhaft darzulegen versuchte.

Nur: Die 30er-Schilder im Wohngebiet hatte er, bevor er die Fotos machte, mitten in der Nacht selbst überklebt – mit Folien mit dem Aufdruck "50", die er von einer Grafikdesignfirma anfertigen ließ. Das Gericht ging ihm nicht auf den Leim, denn er musste nicht nur das Bußgeld zahlen, sondern wurde auch wegen Amtsanmaßung und Sachbeschädigung verurteilt.