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Kryptowährung und Steuern: Wie werden Gewinne versteuert?

Digitale Währungen - so etwa der Bitcoin, Ripple, Ether, Litecoin, EOS oder auch IOTA - locken vor allem chancenorientierte wie risikofreudige Anleger an.

Kryptowährung und Steuern: Wie werden Gewinne versteuert?

Kryptowährung und Steuern: Wie werden Gewinne versteuert?

In den letzten Monaten wie Jahren war es sehr wohl möglich, mit etwas Glück auch richtig hohe Gewinne einfahren zu können. Denn nicht nur, dass der Bitcoin Ende 2017 ein bis heute nicht mehr erreichtes Allzeithoch aufgestellt hat, folgten immer wieder kleinere Höhenflüge nach Abstürzen. Man konnte also, wenn man richtig ein- bzw. verkauft hat, durchaus attraktive Gewinne einfahren.

Aber nicht nur der Krypto-Fan, der mit Bitcoin und Co. handelt, interessiert sich für die erzielten Gewinne. Auch das Finanzamt. Worauf ist also zu achten, wenn man mit Kryptowährungen Gewinne einfährt?

Kryptowährungen sind „privates Geld“

Als Laie könnte man meinen, die Gewinne, die man mit Kryptowährungen einfährt, werden so ähnlich wie jene Gewinne behandelt, die im Zuge des Aktienhandels erzielt werden. Das ist jedoch nicht richtig. Denn bei Gewinnen, die aus dem Kryptohandel entstehen, handelt es sich um keine Einkünfte aus dem Kapitalvermögen. Aus diesem Grund ist keine Abgeltungssteuer zu bezahlen. Des Weiteren ist zu beachten, dass es sich bei Kryptowährungen um kein gesetzliches Zahlungsmittel handelt.

Von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen wurden Bitcoin und sonstige Kryptowährungen in die Kategorie „privates Geld“ gesteckt. Somit gibt es eine steuerliche Gleichstellung mit „anderen Wirtschaftsgütern“. Das heißt, wenn das virtuelle Wirtschaftsgut also privat veräußert wird, so unterliegt dieser Vorgang dem § 23 Einkommensteuergesetz – das heißt, es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Somit sind die Einkünfte, wie auch, wenn man Goldbarren, Kunstwerke oder einen Oldtimer verkauft, in der Steuererklärung unter „sonstige Einkünfte“ zu vermerken.

Käufe wie Verkäufe sind zu dokumentieren

Bei der privaten Veräußerung gibt es unterschiedliche Transaktionsarten, bei denen Kryptowährungen getauscht werden können. Nachfolgende Transaktionen können steuerpflichtig sein: Wenn die Kryptowährung verkauft und gegen den Euro (oder gegen ein anders Zahlungsmittel) getauscht wird, bei Umtausch der Kryptowährung in eine andere digitale Währung oder auch bei Bezahlung realer Dienstleistungen wie Waren mit der Kryptowährung.

Kauft man mit Bitcoin etwa Coins der Kryptowährung Ether, so wird der Tausch dann als Verkauf in der Steuererklärung angeführt und der Ankauf von Ether ist dann zu dokumentieren, damit hier der Beginn der Spekulationsfrist festgesetzt werden kann. Denn die Spekulationsfrist hat hier einen doch recht entscheidenden Stellenwert, ob der Veräußerungsgewinn versteuert werden muss oder nicht.

Spekulationsfrist beträgt ein Jahr

Ein Anleger erwirbt Coins einer digitalen Währung zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten und natürlich auch zu den unterschiedlichsten Kursen. Um am Ende nicht den Überblick zu verlieren, ist es ratsam, ganz genau zu dokumentieren, wann zu welchem Preis gekauft wurde. Die Spekulationsfrist liegt nämlich bei einem Jahr. Das heißt: Werden Coins einer bestimmten Kryptowährung im Juni gekauft, so können diese ein Jahr später gewinnbringend verkauft werden – hier sind keine Steuern zu bezahlen.

Anders hingegen, wenn man die Coins innerhalb der Spekulationsfrist verkauft. In diesem Fall ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern. Zu beachten ist, dass es aber hier eine Freigrenze gibt. Diese liegt bei 600 Euro. An dieser Stelle ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Freigrenze für alle getätigten Veräußerungsgeschäfte gilt.

Der Unterschied zum Freibetrag? Übersteigt man die Freigrenze, so ist die gesamte Summe steuerpflichtig – beim Freibetrag nur jener Teil, der über der 600 Euro-Grenze gelegen wäre.

Volatilität ist nicht zu unterschätzen

Investiert man über Bitcoin Evolution oder kauft über eine Plattform Coins einer Kryptowährung, so interessiert man sich immer für den Gewinn. Jedoch ist der Handel mit Kryptowährungen nicht ungefährlich. Befasst man sich etwa mit der Kurshistorie des Bitcoin, so wird einem schnell klar werden, dass es hier immer wieder steile Höhenflüge wie auch besonders dramatische Korrekturen gegeben hat.

Das beste Beispiel mag hier die Entwicklung sein, die zwischen 2017 und 2018 beobachtet werden konnte. Anfang 2017 lag der Bitcoin bei 1.000 US Dollar, Ende des Jahres bei fast 20.000 US Dollar – 2018 folgte dann ein Absturz von um die 80 Prozent. Ende 2018 betrug der Wert des Bitcoin nur noch 3.000 US Dollar.

Bildnachweis: Eisenhans / stock.adobe.com

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