Jeder Mitarbeiter hat das Recht und die Pflicht, einen sich möglicherweise zur großen Krise entwickelnden Fall an die Vorgesetzten der Einrichtungen weiterzugeben. Hierzu müssen er wissen, wie, wann und wer zu benachrichtigen ist.
Beispiele für bedeutsame Krisen
- Infektionserkrankung von Bewohnern oder Mitarbeitern in Folge von Salmonellen oder anderem
- Entlaufener Bewohner wird gesucht
- Straftaten
- Ein Brand ist im Heim ausgebrochen
- Unklarer Todesfall – die Kriminalpolizei ermittelt
- Ein Angehöriger will wegen "Missständen" an die Presse gehen
- Gravierende technische Störungen: Stromausfall, Wasserrohrbrüche, Aufzugsdefekte, Heizungsausfall, ….
Ablaufbeschreibung
Gliederung |
Beschreibung |
Problem |
Definieren Sie klar und deutlich, um was für ein Problem es sich handelt und halten sie dies in schriftlicher Form fest! Informieren Sie umgehend ihre direkte Vorgesetzte oder die Bereichsleitung. |
Information |
Bei öffentlichkeitswirksamen Krisen ist dann von Seiten der Bereichsleitung umgehend die Einrichtungsleitung oder die Geschäftsführung zu informieren. |
Auskünfte |
Der Geschäftsführer ist genereller Gesprächspartner nach außen (Presse, Öffentlichkeit). Er gibt die Informationen an Medienvertreter weiter. Im Vertretungsfalle stimmen sich der Aufsichtsratsvorsitzende und die Einrichtungsleitung darüber ab, wer als erster Gesprächspartner gegenüber der Öffentlichkeit fungiert. |
Verhalten gegenüber Presse |
Wenn in einer akuten Situation kein Mitglied des Krisenstabes (Geschäftsführer, Einrichtungsleitung, Vorsitzende des Aufsichtsrates) erreichbar ist und Journalisten anfragen, bitte darauf hinweisen, dass ein Rückruf noch am gleichen Tag erfolgt. Immer den Namen des Journalisten, seine Telefonnummer und das Medium, für das er arbeitet, notieren. |
Weiteres Vorgehen |
Jedes Vorgehen wird auf Leitungs- und Geschäftsführungsebene abgesprochen! |
Telefonliste
Die Mitarbeiter sollten immer eine Telefonliste griffbereit haben, um die Vorgesetzten (Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung, Einrichtungsleitung) in einem kritischen Fall erreichen zu können.
Hausinterne Störungen und Notfälle
Bei hausinternen Störungen sollte in jedem Fall zuerst die Haustechnik informiert werden! Falls sie nicht zu erreichen ist, sind entsprechend einer griffbereiten Liste Vorgesetzte zu benachrichtigen, bevor der Notdienst gerufen wird!
Diese Liste könnte folgendermaßen aussehen:
Haustechnik |
Name |
Tel. dienstl.: |
Einrichtungsleitung / Pflegedienstleitung |
Name |
Tel. dienstl.: |
Hauwirtschaftsleitung
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Name |
Tel. dienstl.: |
Notdienste, falls Haustechnik nicht erreicht wird:
Was |
Firma / Ansprechpartner |
Telefon |
Hinweis |
Brandalarm, direkt und sofort Notruf! |
Feuerwehr |
112 |
Vorgehen nach Verfahrensanweisung |
Aufzug |
Firma |
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Störungshotline |
Heizung / Wasser / Sanitär |
Firma |
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Rufanlage / Stromausfall |
Firma |
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Rohrreinigungsdienst |
Firma |
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Glatteis / Schnee |
Haustechnik |
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Alle mit anpacken! |
Eingangstür |
Firma |
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Polizei |
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