Bei ausländischen Mietwagen sind als Sicherheitsleistung oft Blanko-Kartenbelastungen zu unterzeichnen. Bei Wagenrückgabe unterbinden Sie Missbräuche, wenn Sie das Blanko-Formular zurückverlangen. Denn: Ist ein "Belastungsbeleg" auf Ihren Namen ausgestellt, stellt das eine "Zahlungsanweisung" dar. Leistet die Kreditkartenfirma daraufhin, kann sie von Ihnen Aufwendungsersatz fordern. Daraus folgt:
Heben Sie nicht nur die Kartenbelege, sondern auch die jeweiligen Rechnungen bis zur Abbuchung auf. So können Sie zurückverfolgen und sofort Meldung machen, wenn Sie Betrugsopfer geworden sind. Das erleichtert Ihnen zudem, einen Betrug zu belegen.
Helfen können Ihnen dabei auch Zeugenaussagen von Mitreisenden sowie der genaue Reiseverlauf. Waren Sie zum Belastungszeitpunkt nicht mehr am angegebenen Ort, spricht das für Missbrauch.