Kreditgebühren zurückfordern: Diese Möglichkeiten haben Sie

In der Vergangenheit fielen bei einem Kredit oft Gebühren an, die so nicht eingeplant waren. Kann man tatsächlich Kreditgebühren zurückfordern? Was Verbraucher beachten müssen, wenn sie die Gebühren zurückerhalten möchten.

Es nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich, Kredit-Unterlagen und Kontoauszüge aufzuheben. Dies kann sich jetzt im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen, denn Bankkunden können unter Umständen mit einer Rückerstattung rechnen. Wurden von der Bank Gebühren für die Kontoführung abgebucht, kann der Kunde sich diese nun unter bestimmten Umständen zurückholen (Stand: 12/2012).

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Kreditgebühren

Acht Oberlandesgerichte haben sich bereits für eine Rückzahlung der Gebühren ausgesprochen.

Der BGH hat ebenfalls entschieden, dass die Erhebung solcher Entgelte nicht rechtmäßig ist. So bestehen nun gute Chancen, dass Bankkunden die Gebühren sogar bis in das Jahr 2009 zurückerstattet bekommen.

Im Vorfeld gab es bezüglich des Kontoführungsgeldes für Kredite eine Klage der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Gegenstand dieser war ein Baukredit. Das Führen des Darlehenskontos, auf dem die monatlichen Zins- und Tilgungsraten des Kunden eingingen, wurde mit monatlich 2 Euro berechnet.

Der BGH hat nun festgestellt, dass diese Gebührenerhebung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden sei, da das Konto schließlich lediglich zu Abrechnungszwecken geführt werde.

Diese Feststellung kann nun Auswirkungen für Millionen von Kreditkunden haben. Denn seit Jahren wurden von Banken und Bausparkassen diese Art von Entgelt erhoben. Da es sich meist um sehr geringe Beträge von wenigen Euro im Monat handelte, haben die meisten Kreditnehmer diese einfach bezahlt ohne größere Nachfragen anzustrengen.

So kommen Sie an Ihr Geld

Die Chancen Kreditgebühren zurückfordern steht für Bankkunden gut. Allerdings muss gesagt werden, dass die Banken und Bausparkassen diese Rückzahlung nicht von alleine in die Wege leiten werden.

Jeder Kunde muss sich selbst um die Rückerstattung kümmern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kredit noch läuft oder bereits beendet ist. Die Rückforderung sollte schriftlich mitgeteilt werden.

Fraglich ist jedoch, wie weit die Rückforderung zurückreichen kann. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wer sich im Jahr 2012 um eine Rückerstattung kümmert, hat also die Möglichkeit, auch die im Jahr 2009 gezahlten Beträge zurückzubekommen. Ansprüche aus früheren Jahren werden dagegen höchstwahrscheinlich nicht mehr durchsetzungsfähig sein.

Jedoch sollte auch für diese Zeit der Anspruch zumindest geltend gemacht werden. Verbraucherschützer haben bekanntgegeben, dass ihrer Ansicht nach die Verjährungsfrist erst mit Ende des Kreditvertrages zu laufen beginnt.

Zu verlieren hat man als Bankkunde nichts, von daher lohnt es sich, die Maximalforderung in Anspruch zu nehmen. Inwieweit die Banken darauf eingehen werden, wird sich herausstellen.

Bankkunden werden sich wehren

Die erste Reaktion der meisten Banken auf die Entscheidungen der Gerichte war, die entsprechenden Klauseln zu streichen.

Ein nicht unerheblicher Teil der Kreditinstitute weigert sich jedoch, zu Unrecht einbehaltene Entgelte zurückzuzahlen. Damit ist mit einer Klagewelle der Kunden zu rechnen.

Zuerst sollte jedoch die Rückzahlung schriftlich bei den Banken eingefordert werden. Entsprechende Musterbriefe lassen sich dazu etwa bei der Stiftung Warentest finden. Zeigt dies nicht den gewünschten Erfolg, kann Klage eingereicht werden. Auch Sammelklagen sind hier möglich.